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Zu viele Biber im Schmuttertal: Landwirte üben Kritik
![Zu viele Biber im Schmuttertal: Bei einer Diskussionsveranstaltung in Biburg wurde Kritik laut. Zu viele Biber im Schmuttertal: Bei einer Diskussionsveranstaltung in Biburg wurde Kritik laut.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715673836705-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
Markus Ferber diskutiert mit Bauern aus der Region über Herausforderungen und Zielkonflikte in der Zukunft. Dabei kommen auch Probleme vor Ort zur Sprache.
Die Arbeitsgemeinschaft Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im CSU- Kreisverband Augsburg Land hatte mit Markus Ferber den schwäbischen Ansprechpartner im Europäischen Parlament zu Fragen über Probleme und Zukunft der heimischen Landwirtschaft eingeladen. Vor der Diskussionsrunde wurde der Langerringer Johannes Bihler zum neuen Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft gewählt. Er tritt die Nachfolge von Martin Mayr aus Kutzenhausen an.
Welche Tiere einen Schutzstatus haben sollten
Diskutiert wurde unter anderem der Zielkonflikt zwischen der Landwirtschaft und dem Naturschutz. Geschützte Wildtiere von den großen Beutegreifern wie Bär oder Wolf bis zum Biber, Kormoranen oder Saatkrähen gefährden die Weidewirtschaft und Fischbestände oder richten große Ernteschäden an. Die Einzäunung von Weiden oder Herdenschutzhunde seien in der alpenländischen Kulturlandschaft kein geeignetes Mittel, sagte Ferber und warnte vor Verklärung der Naturromantik. Der Wolf sei vor 30 Jahren noch kein Problem gewesen, aber die zunehmende Population habe inzwischen einen Kipppunkt erreicht.
![Markus Ferber (Dritter von links) mit dem neu gewählten Vorstandsteam der Arbeitsgemeinschaft Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der CSU. Neuer Vorsitzende ist Johannes Bihler (Zweiter von links). Markus Ferber (Dritter von links) mit dem neu gewählten Vorstandsteam der Arbeitsgemeinschaft Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der CSU. Neuer Vorsitzende ist Johannes Bihler (Zweiter von links).](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715673836705-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
Den Landwirten im Schmuttertal machen viel mehr die Biber zu schaffen. Michael Berthold aus Biburg sprach gar von einer Enteignung durch Biberschäden. In der Diskussion wurde auch Kritik am Augsburger Landrat und dessen Biberbeauftragten laut, weil keine Erlaubnisse zur Entnahme von Bibern erteilt werden. Dies werde im benachbarten Landkreis Aichach-Friedberg eher zugunsten der Landwirtschaft ermöglicht. Gerhard Ringler aus Langerringen warf die Frage auf, ob der Schutzstatus verändert werden könne. Dazu sagte Ferber: „Man muss eingreifen, wenn das Gleichgewicht gestört wird. Die Rote Liste der geschützten Tiere müsse europaweit überprüft und aktualisiert werden. Dazu braucht es aber eine Vorschlagskommission zur Änderung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) der EU oder von Gesetzen.“
Immer weniger Boden für die Landwirtschaft
Der Ortsvorsitzende des Bauernverbandes für Diedorf und Biburg sagte, dass alle Kosten der Biberschäden erfasst werden und forderte regionale Gremien zur Festsetzung der Entschädigung ein. Auch der Flächenverbrauch durch Wohn- und Gewerbegebiete, sowie durch Freiflächen-Photovoltaik und dadurch bedingte Ausgleichsflächen, entziehe der Landwirtschaft wertvollen Boden zur Lebensmittelproduktion. Georg und Stefan Büschl aus Kleinaitingen schlugen deshalb vor, Industriebetriebe in strukturschwache Regionen zu verlagern, um die Landwirtschaft in Ballungsräumen nicht weiter zu verdrängen. Der Langerringer Karl Schaffner regte an, bei der Photovoltaik mehr vorhandene Dachflächen oder überdachte Großparkplätze zu nutzen als natürliche Flächen. Die soziale und ökonomische Stabilität müsse mit dem Klimaschutz auch bei der Frage der Mobilität auf dem Land zusammen gehen, lautete das Fazit von Markus Ferber.
Die Diskussion ist geschlossen.
Bitte besser recherchieren: Der Kormoran unterliegt wie alle europäischen Vogelarten dem allgemeinen Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie...also nicht zu vergleichen mit Wolf, Bär, Saatkrähe, Biber. Der Kormoran kann auch bejagt werden: "Eine Bejagung zur Abwehr erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden und zum Schutz der heimischen Tierwelt in der Zeit vom
16. August bis 14. März (bis 31. März an geschlossenen Gewässern) im Umkreis von 200 Metern um Gewässer ist möglich.
Ausgenommen davon sind Naturschutzgebiete, Nationalparke und europäische Vogelschutzgebiete."