Es gibt keine Corona-Regeln mehr, die Unternehmen verpflichten, Homeoffice anzubieten. "Wo der Mitarbeiter seine Arbeitsleistung erbringen muss, richtet sich nach dem Arbeitsvertrag", heißt es auf der Internetseite der IHK München. Arbeitgeber und Beschäftigte könnenalso vertraglich vereinbaren, dass die Leistung ganz oder teilweise in der eigenen Wohnung erbracht wird. Welche Regeln bei großen Arbeitgebern im Augsburger Land gelten und welche Vorteile sowohl die Arbeit am Standort als auch von zu Hause aus haben kann.
Landkreis Augsburg