Die Pasta beim Lieblingsitaliener ist ein Genuss – nur irgendwie ist der Bauch schon voll und der Teller nur halb leer. Kellner rufen und den Rest einpacken lassen? Eigentlich ja, wäre da nicht die umweltschädliche Plastikverpackung, die danach im Müll landet. Solche Gewissensfragen sind seit ein paar Tagen Geschichte: Am 1. Januar 2023 ist das neue Mehrweg-Gesetz in Kraft getreten. Gastronomen und Caterer mit Betrieben über 80 Quadratmeter und mindestens fünf Mitarbeitern sind dazu verpflichtet, ohne Aufpreis Mehrwegbehälter als Alternative zur Einwegverpackung bereitzustellen.
Landkreis Augsburg