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Landkreis Augsburg: U18-Wahl im Kreis Augsburg: Kinder und Jugendliche dürfen abstimmen

Landkreis Augsburg

U18-Wahl im Kreis Augsburg: Kinder und Jugendliche dürfen abstimmen

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    Ab 21. September dürfen Kinder und Jugendliche ihren Landtag wählen.
    Ab 21. September dürfen Kinder und Jugendliche ihren Landtag wählen. Foto: Sabrina Karrer

    Vor der Landtagswahl am 8. Oktober sind Kinder und Jugendlichen an der Reihe: Sie dürfen im Landkreis Augsburg vom 21. bis zum 29. September in 14 Wahllokalen an einer Wahlsimulation teilnehmen. Wer zur Wahl berechtigt ist und welches Ziel dahintersteckt, erklären Verantwortliche des Kreisjugendrings (KJR) Augsburg-Land.

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