Erneut hat es an nur einem Tag drei Fahrradunfälle im Augsburger Land gegeben. Besonders tragisch endete der Sturz eines 51-jährigen Mannes am Vatertag. Er stürzte bei Ehingen in einen Bach und wurde erst Stunden später gefunden. Zu dem Zeitpunkt war er bereits tot. Zwei weitere Unfälle passierten am selben Tag bei Ellgau und in Biburg. Und in der Woche zuvor hatte es ebenfalls drei Fahrradunfälle an nur einem Tag in Neusäß und Gersthofen gegeben. Woran liegt es, dass sich im Vergleich zu den Vorjahren plötzlich vor allem die alleinbeteiligten Unfälle häufen? Die Polizei steht vor einem Rätsel.
„Die Anzahl der Verkehrsunfälle mit Fahrradbeteiligung ist im Vergleichszeitraum der letzten fünf Jahren von 58 auf 62 angestiegen“, sagt Polizeisprecher Michael Jakob vom Präsidium Schwaben Nord. Eine signifikante Verschlechterung sei somit nicht erkennbar. Bei Betrachtung der vergangenen drei Jahre ist laut Statistik die Anzahl dieser Verkehrsunfälle sogar von 70 auf 62 gesunken – das sind mehr als elf Prozent. Auffällig sei jedoch, dass der Anteil der alleinbeteiligten Radfahrunfälle in den vergangenen Jahren jeweils rund 32 Prozent betrug. „In diesem Jahr allerdings bei mehr als 40 Prozent“, sagt Jakob. Fahren unter Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln kommt als Unfallursache nicht in Betracht – die Anzahl dieser Fahrradunfälle ist nach Auskunft der Pressestelle nahezu konstant bei jeweils vier bis Unfällen geblieben. Eine mögliche Ursache für die in den vergangenen Tagen gestiegene Zahl der Radunfälle könnte allerdings sein, dass aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie mehr Menschen mit dem Fahrrad unterwegs sind. Zwar kann diese These von der Polizei nicht mit Zahlen belegt werden. Dem Empfinden nach seien aber derzeit mehr Menschen auf ihren Rädern unterwegs. „Das führt dann auch mehr zu Unfällen“, sagt Gernot Hasmüller von der Polizeiinspektion Schwabmünchen. Es könne aber nicht von einer gestiegenen Unfallzahl gesprochen werden. Ein großes Thema sei die höhere Geschwindigkeit auf E-Bikes und Pedelecs sowie ältere Fahrer mit geringerem Reaktionsvermögen, erklärt Hasmüller.
Eine andere Beobachtung im Straßenverkehr: Einige Radler sind mit einem Mund-Nasen-Schutz unterwegs, andere nicht. Auch Autofahrer tragen manchmal eine Maske. Ist das überhaupt erlaubt? „Das sogenannte Verhüllungsverbot gewährleistet die Identitätsfeststellung bei Maßnahmen der automatisierten Verkehrsüberwachung“, erklärt Michael Jakob vom Polizeipräsidium in Augsburg. Es gelte jedoch nur für Kraftfahrzeugführer. Somit sei das Radfahren mit Mund-Nasen-Schutz zulässig. Doch es gibt auch Ausnahmen. „Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen auch Autofahrer eine Mund-/Nasenbedeckung tragen“, so Jakob. Dies sei der Fall, wenn haushaltsfremde Personen in dem Auto mitfahren, also beispielsweise Arbeitskollegen, die eine Fahrgemeinschaft bilden.