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Landkreis Augsburg: Hochwasser: Was zahlt eigentlich die Versicherung?

Landkreis Augsburg

Hochwasser: Was zahlt eigentlich die Versicherung?

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    Wer kommt nach dem Hochwasser für beschädigten Hausrat auf?
    Wer kommt nach dem Hochwasser für beschädigten Hausrat auf? Foto: Jennifer Kopka

    Vollgelaufene Keller und Wohnräume, durchnässter und verdreckter Hausrat oder demolierte Autos: Welche Schäden übernehmen die Versicherungen nach der Hochwasser-Flut? Ein kleiner Überblick zeigt, was alles versichert ist.

    Die wichtigste Versicherung für das eigene Haus oder die eigene Immobilie ist die Wohngebäudeversicherung. Sie kommt allerdings nur für Schäden durch Feuer (auch Blitzeinschlag), Leitungswasser, Sturm und Hagel auf. Schutz vor Unwetterfolgen bietet nach Auskunft der Deutschen Vermögensberatung-Gruppe eine Elementarschadenversicherung. Sie greift auch bei Schäden infolge von Überschwemmung durch Regenfälle, Hochwasser oder Erdrutschen. Aber was beinhaltet die Versicherung? Und was nicht?

    Elementarschaden und Hausrat

    Schäden beispielsweise sind laut der Deutschen Vermögensberatung-Gruppe nur versichert, wenn sie naturbedingt und nicht menschengemacht sind. Häufig werde vergessen, dass Wohngebäude- und Elementarschadenversicherung nur Schäden am Gebäude abdecken, aber nicht an der Einrichtung. Bei Couch und Fernseher greift beispielweise die Hausratversicherung – allerdings auch nur dann, wenn diese um eine Elementarschadendeckung erweitert wurde. Gegenwärtig hätten bundesweit 52 Prozent der Immobilieneigentümer diesen Versicherungsschutz, teilt Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksverbandes Schwaben im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), mit. 

    Was die Elementarschadenversicherung nicht abdeckt

    Nicht versichert bei Elementarschadenversicherungen sind laut Aumiller Gewässer- und Hausschäden, die durch das Auslaufen von Heizöl entstehen, wenn Starkregen und Hochwasser den Keller überfluten und die Tanks aus ihrer Verankerung lösen. Das Heizöl kann sich dann mit dem Brackwasser mischen. „Für diese Ölschäden am eigenen Haus und die Gewässerverunreinigung, für die der Tankbesitzer haftet, reicht eine um Elementarschäden erweiterte Gebäude- oder Hausratversicherung nicht aus“, so Aumiller. „Deshalb sollten Hauseigentümer mit Ölheizungen, selbst wenn sie sich absolut sicher vor Überschwemmungsschäden fühlen, an eine Gewässerschadenhaftpflicht- beziehungsweise Öltankversicherung denken.“

    Die Teil- beziehungsweise Vollkaskoversicherungen sind zuständig, wenn ein Auto in einer überfluteten Straße oder Tiefgarage beschädigt wird. Das bedeutet meist den Totalschaden. Wer aber mutwillig über ein überflutetes Straßenstück fährt und dann stecken bleibt, wird nach Auskunft der Deutschen Vermögensberatung-Gruppe vergeblich auf eine Leistung der Versicherung warten. Denn die Kfz-Versicherung werde dann ihre Leistung wegen fahrlässigen Verhaltens mindern oder ganz verweigern.

    Versicherungen für Betriebe

    Auch Firmen könnten ihre Betriebsunterbrechungsversicherung mit einem Schutz gegen Elementarschäden komplettieren, so Versicherungssprecher Karl Aumiller. Sollte es dann zu einem Schadensfall durch Überschwemmung kommen, könne die Betriebsunterbrechungsversicherung das Unternehmen optimalerweise finanziell so stellen, als hätte diese erzwungene Unterbrechung niemals stattgefunden. Die Versicherungsleistung werde in der Regel ab dem ersten Tag des Ausfalls beziehungsweise nach Ablauf einer vereinbarten Karenzzeit bis zur Wiederaufnahme der ordnungsgemäßen betrieblichen Tätigkeit erbracht. 

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