Wann beginnt die Arbeit der Brandermittler? Schon während der Löscharbeiten?
ARMIN REISER: Die kriminalpolizeiliche Ermittlung beginnt mit der Brandmeldung. Der Mitteiler ist ein Zeuge, über den wichtige Erkenntnisse in Erfahrung gebracht werden können. Dazu gehört die Eingrenzung des ursprünglichen Brandortes, die Brandausbreitung oder verdächtige Personen in Brandnähe. Durch die ersten Beamten der Kriminalpolizei vor Ort - das sind meistens Beamte des Kriminaldauerdienstes - werden alle wichtigen Erkenntnisse in einem so genannten Brandortbefundbericht zusammengefasst. Es fließen weitere Parameter wie Windrichtung, Außentemperatur, Personalien der vor Ort angetroffenen Personen und dergleichen ein. Wenn sich der Brandermittler vor Ort einen ersten Überblick verschafft, dann geht es auch um diese Fragen: Wie war der Schließzustand des Gebäudes? Welche nicht brandbedingten Schäden wurden von den Löschkräften verursacht? Wie sind weitere Schäden erklärbar? Die eigentliche Brandortuntersuchung beginnt erst, wenn die Brandstelle gelöscht und erkaltet ist. Es findet außerdem eine Rücksprache mit der Feuerwehr statt: Wie sieht es mit Schadstoffen aus und wie lässt sich die Statik einschätzen? Sobald es Antworten auf diese Fragen gibt, lässt sich über das weitere Vorgehen entscheiden.
Landkreis Augsburg