Hunderte Euro pro Beleidigung. Hätte ein Mann aus dem Landkreis Augsburg diesen Preis gekannt, bevor er im Internet mehrere Politikerinnen beleidigte, dann hätte er sich womöglich anders entschieden. Weil er 2022 Außenministerin Annalena Baerbock in den Sozialen Medien als „gehirnamputiert“ und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen unter anderem als „Nazi-Schlampe“ und „Betrügerin“ bezeichnete, erging gegen den 66-Jährigen ein Strafbefehl. 90 Tagessätze zu je 50 Euro sah dieser vor. Die Geldstrafe von insgesamt 4500 Euro wollte der Mann allerdings nicht akzeptieren.
Landkreis Augsburg
Die beiden genannten Damen kann man gar nicht beleidigen. Frau v.d. Leyen hat bereits in DEU genug Zeugnis für ihr Unvermögen gezeigt am Beispiel der Leitung des Verteidigungsministeriums. Und Frau Baerbock beweist täglich, dass sie als Diplomatin ungeeignet ist. Statt Verhandelns im Stillen, schwingt sie Fensterreden mit wenig Erfolg- alles muss transparent heraus posaunt werden- eben das Gegenteil von erfolgreicher Diplomatie.
Schlimm, dass Sie den Unterschied zwischen Kritik und Beleidigung nicht realisieren wollen. Ihre Abneigung für die beiden Politikerinnen ist Ihnen vorbehalten, aber es gibt keine Entschuldigung dafür, jemand in der im Bericht genannten Art und Weise zu beschimpfen. Und im übrigen: Was Frau Baerbock beispielsweise im Stillen verhandelt, bekommen Sie doch gar nicht mit, oder sitzen Sie mit am Tisch? Und ob erfolgreiche DIplomatie IHR Geschäft wäre, wage ich ebenfalls zu bezeifeln. Aber allein Ihr erster Satz zeigt, dass Sie von Diplomatie keine Ahnung haben, aber meinen, immer auf der richtigen Seite zu sein.
Kurz und trocken bemerkt .... "Rumms" !!
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