Als ehemaliger Jagdscheininhaber hätte er es wissen müssen, warf die Staatsanwaltschaft einem 57-Jährigen aus dem südlichen Landkreis Augsburg vor. Nämlich dass der Schädel, den der Angeklagte geschenkt bekommen hatte, von einem Wisent stammt. Die Tiere stehen unter besonderem Schutz. Dem 57-Jährigen wurde ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz vorgeworfen. Dafür musste er sich vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten.
Landkreis Augsburg