Vorbei ist die Zeit, als auf das Essen im Lokal lediglich sieben Prozent Mehrwertsteuer kamen. Diese Regelung sollte den Gastronomen und Kunden während der Pandemie das Leben leichter machen. Coronabedingte Einschränkungen gibt es nicht mehr - die Regelung wurde nicht verlängert: Seit Januar werden Gerichte wieder mit den üblichen 19 Prozent versteuert. Wir haben nachgefragt, wie sich das auf die Preise im Augsburger Land niederschlägt und wie Restaurantgäste reagieren.
Landkreis Augsburg