Bevor sie ein Grundstück kaufen, sollten angehende Bauherren sich gut darüber informieren, bis wann sie mit dem Bau beginnen müssen und möglicherweise auch, bis wann er fertiggestellt sein muss. Zwar regelt die Bayerische Bauordnung für alle Städte und Gemeinden, dass innerhalb einer Frist von vier Jahren angefangen werden muss zu bauen. Nach Ablauf verliert die Baugenehmigung ihre Gültigkeit und muss neu beantragt werden. Allerdings kann auch die Kommune bei Verkauf als privater Eigentümer privatrechtliche Forderungen im Kaufvertrag geltend machen. Das kann zum Beispiel eine Bauverpflichtung von drei, fünf oder zehn Jahren sein.
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