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Königsbrunn: Neues Baugebiet in Königsbrunn: Wer kann sich Wohnen hier tatsächlich leisten?

Königsbrunn

Neues Baugebiet in Königsbrunn: Wer kann sich Wohnen hier tatsächlich leisten?

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    Bauland ist nicht nur in Königsbrunn ein sehr begehrtes Gut.
    Bauland ist nicht nur in Königsbrunn ein sehr begehrtes Gut. Foto: Marcus Merk (Symbolfoto)

    Im neuen Baugebiet am östlichen Stadtrand sollen möglichst viele Königsbrunner Familien ihren Traum vom Eigenheim erfüllen können. Der Stadtrat hat sich auf einige Kriterien für das Einheimischenmodell verständigt, das bei der Vergabe einiger Bauplätze eingesetzt werden soll. Einige Fragen bleiben aber offen. Dazu gehört: Wer kann sich die Bauplätze tatsächlich leisten?

    Grundsätzlich sollen Einheimischenmodelle weniger begüterten Familien den Erwerb von Wohnraum ermöglichen. Der Europäische Gerichtshof hat vorgegeben, dass soziale Aspekte bei den Systemen verstärkt berücksichtigt werden müssen, damit die Bevorzugung von Einheimischen bei der Vergabe rechtlich akzeptabel wird. Vom Königsbrunner Modell sollen vor allem junge Familien profitieren. Daher gibt es für Kinder bis zu 100 Punkte, leben pflegebedürftige oder behinderte Angehörige im Haushalt wird dies ebenfalls bepunktet – maximal mit 20 Punkten. Bewertet werden auch das Einkommen (maximal 25 Punkte) und das Vermögen (maximal fünf Punkte). Wer fünf Jahre in Königsbrunn lebt, bekommt 100 Punkte, wer auch hier arbeitet weitere 50.

    Stadt Königsbrunn rechnet mit 500 Euro pro Quadratmeter Bauland

    Fraglich wird sein, ob die Sieger der Ausschreibung ihr Baurecht in Anspruch nehmen können. Denn, so stellte Bürgermeister Franz Feigl klar, übermäßig günstig werde der Bauplatz durch das Einheimischenmodell nicht: „Es stehen noch nicht alle Kosten fest, aber wir rechnen mit etwa 500 Euro für den voll erschlossenen Bauplatz.“ Das sei günstiger als auf dem freien Markt, wo der Quadratmeter erschlossenes Bauland für nicht unter 650 Euro gehandelt werde. Geben wird es Parzellen für Einfamilien-, Reihen-, Doppel- und Kettenhäuser.

    Ein unbebautes Grundstück von 270 Quadratmetern für ein Doppelhaus würde demnach allein 135.000 statt 175.500 Euro kosten. Der Preis für ein fertiges Haus dürfte somit trotzdem deutlich über 500.000 Euro liegen. „Wir reden hier nicht über einen stark vergünstigten Preis, sondern über eine Chance für Königsbrunner, überhaupt zum Zug zu kommen“, sagte Alexander Leupolz (CSU). Frank Elter (AfD) fragte nach, ob man Vermögen nicht stärker berücksichtigen könne. Es sei doch widersinnig, Menschen zu fördern, die am Ende ihre Finanzierung nicht stemmen könnten.

    Ehemalige Königsbrunner können beim Einheimischenmodell mitmachen

    Doch der Spielraum für die Kommune ist in diesem Fall begrenzt. Macht sie den Quadratmeterpreis günstiger, ändern sich die Grenzen für die Punkte mit und Menschen mit dem nötigen Kleingeld kommen gar nicht mehr zum Zug. „Ein gewisser Widerspruch ist hier einfach nicht aufzulösen“, sagte Bürgermeister Feigl. Die Stadträte einigten sich darauf, eine Frist zu verlängern: Ehemalige Königsbrunner, die bis zu zehn Jahre in einer anderen Stadt gelebt haben, können nun ebenfalls von dem Modell profitieren.

    Florian Kubsch (SPD) kritisierte, dass das Bauamt trotz mehrfacher Aufforderung durch den Stadtrat wieder keine Beispielrechnungen für Finanzierungen vorgelegt habe. Es gebe im Internet öffentlich zugängliche Rechner für Baufinanzierungen. Falls die örtlichen Banken keine Zahlen offenlegen wollten, könne man damit und mit Zahlen aus der Sozialraumanalyse entsprechende Daten liefern. Das Modell habe noch erhebliche Schwächen und berge das Risiko, dass Menschen zwar zum Zuge kommen, aber bei einer Zinserhöhung im Lauf der Finanzierung möglicherweise ihre Raten nicht mehr bedienen können.

    Bauamt muss prüfen, ob eine Firstverlängerung möglich ist

    Zudem forderte er einen längeren Schutz vor Immobilien-Spekulanten. Nach dem bisherigen Entwurf dürfen Häuser und Wohnungen, die über das Einheimischenmodell gekauft wurden, nach zehn Jahren wieder veräußert werden. Vorher müssten die Käufer einen Härtefall wie einen Jobwechsel nachweisen, sonst müssten sie die Differenz zum Marktpreis erstatten oder der Stadt ein Vorkaufsrecht einräumen.

    Ob eine Verlängerung dieser Frist rechtlich überhaupt zulässig wäre, muss das Bauamt aber erst prüfen. Verena Schön vermutete, dass man für eine längere Bindung wieder mit dem Quadratmeterpreis nach unten gehen müsste. Diese Fragen sollen geklärt werden, bis das Thema wieder auf die Tagesordnung genommen wird. Außerdem sollen bis dahin auch die Beispielrechnungen für eine mögliche Finanzierung vorgelegt werden.

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