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Königsbrunn: Königsbrunner Gymnasium verwüstet: Wie viel die Angeklagten bezahlen müssen

Königsbrunn

Königsbrunner Gymnasium verwüstet: Wie viel die Angeklagten bezahlen müssen

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    Zwei Jugendliche waren im August vergangenen Jahres in das Königsbrunner Gymnasium eingestiegen und hatten dort in zwei Stunden eine Spur der Verwüstung hinterlassen.
    Zwei Jugendliche waren im August vergangenen Jahres in das Königsbrunner Gymnasium eingestiegen und hatten dort in zwei Stunden eine Spur der Verwüstung hinterlassen. Foto: Adrian Bauer (Archiv)

    Die beiden jungen Männer, die im vergangenen August im Königsbrunner Gymnasium randaliert und massiven Sachschaden angerichtet haben, sind rechtskräftig wegen Sachbeschädigung und Diebstahls verurteilt. Das Landratsamt als Träger des Gymnasiums hofft nun darauf, dass die Schäden ersetzt werden.

    Durch die Verurteilung der beiden heute 17 und 20 Jahre alten Männer hat das Landratsamt nun Verantwortliche von denen es Schadenersatz verlangen kann. Die beiden jungen Männer haben in der Nacht des 6. August 2019 massiv in dem Schulhaus gewütet. In mehreren Klassenzimmer wurden technische Geräte wie Beamer und Computer zerstört. Zudem beschmierten die Jugendlichen Tafeln, Wände und sogenannte White Boards – also Tafeln, die als Projektionsflächen für die Technik dienen. Schließlich ließen die Täter eine E-Gitarre aus dem Musikraum mitgehen. Die Verantwortlichen des Gymnasiums hatten viel Arbeit, um bis zum Schulstart im September alle Schäden zu reparieren.

    Landratsamt beziffert Sachschaden im Gymnasium Königsbrunn mit 19.000 Euro

    Der Sachschaden lag im fünfstelligen Bereich. Erste Schätzungen der Polizei über 35.000 Euro erwiesen sich bei genauerer Betrachtung als überhöht. Die genaue Aufarbeitung der einzelnen Posten durch das Landratsamt ergab aber immer noch einen Schaden von 19.000 Euro, wie die Pressestelle auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte. Dieser Wert dürfte relativ genau sein: In der Aufstellung, die der

    In einem Klassenzimmer wurden ein Beamer aus der Halterung gerissen und Wände beschmiert.
    In einem Klassenzimmer wurden ein Beamer aus der Halterung gerissen und Wände beschmiert. Foto: Adrian Bauer (Archiv)

    Man warte nun ab, bis das Gericht eine Abschrift des Urteils schickt. Danach hätte die Behörde die Möglichkeit, vor einem Zivilgericht den Schaden einzuklagen. Allerdings dürfte das in diesem Fall nicht nötig sein. Die Angeklagten haben bereits im Strafprozess über ihre Verteidiger Michael Menzel und Felix Erben angekündigt, nach Kräften für Schadensersatz sorgen zu wollen. Richterin Ute Bernhard gab den beiden Männern auf, eine Vereinbarung vorzulegen, die die angekündigte Schadenswiedergutmachung belegen. Beim Landratsamt geht man daher davon aus, dass die beiden Angeklagten oder ihre Vertreter auf die Behörde zukommen.

    Erst nach 30 Jahren ist die Pflicht zum Schadenersatz verjährt

    Wann tatsächlich Geld fließt, bleibt schwer abzusehen. Der jüngere der beiden Männer geht noch zur Schule, der ältere hat seine Schulausbildung abgebrochen. Um eine Wiedergutmachung werden die Täter aber nur schwierig herumkommen. Der Anspruch auf Schadenersatz verjährt erst nach 30 Jahren, teilte das Landratsamt mit.

    Die beiden Männer hatten im Prozess ihre Tat eingeräumt. Ein anonymer Hinweis hatte die Polizei auf die Spur des Duos gebracht. Als Strafe müssen sie Sozialstunden ableisten, an Beratungsgesprächen und einem sozialen Projekt teilnehmen und die Vereinbarung zur Schadenswiedergutmachung vorweisen. (mit gel)

    Hier lesen Sie den Bericht zur Gerichtsverhandlung: Jugendliche verwüsteten Schule in Königsbrunn: „Ich fand es damals lustig“

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