Der Gemeinderat Klosterlechfeld hat in der aktuellen Sitzung die Neufassung des Bebauungsplans Nummer 20 „Otto-Wanner-Straße zwischen Schwabmünchner Straße und Elias-Holl-Straße“ einstimmig als Satzung beschlossen. Damit soll eine maßvolle Nachverdichtung unter Erhaltung der Einfamilienhausstruktur mit Erd- und Dachgeschoss ermöglicht werden.
Im Mischgebiet sind drei Vollgeschosse möglich
Im zweiten Bauabschnitt westlich der Otto-Wanner-Straße werden zwei Geschosse plus Dach und eine rückwärtige Bebauung mit Zweithäusern zugelassen. Im Mischgebiet nahe der Schwabmünchner Straße sind maximal drei Vollgeschosse zulässig, wobei das dritte im Dachgeschoss liegen muss. Je nach Grundstücksgröße sind zwei bis sechs Wohnungen möglich. Die Grundflächenzahl wurde von 0,8 auf 0,6 reduziert und die zulässige Wandhöhe von vier auf 4,50 Meter erhöht, sowie die Baulinie auf einen Abstand von drei Metern zur Straße verschoben.
Die gleiche Intention der geordneten Nachverdichtung verfolgen auch die Bebauungspläne in zwei Abschnitten der Tankstellensiedlung. Darin ist ein bedingtes Baurecht mit Gebäuden von maximal zehn Metern Höhe in zweiter Reihe vorgesehen, wenn in der ersten Reihe zur Straße bereits ein Haus steht. Die beiden Bebauungspläne wurden gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Weitere Wohnung im Grünen Baum
Im Bauausschuss wurde eine Voranfrage zum Anbau einer weiteren Wohnung im ehemaligen Gasthaus „Grüner Baum“ mit knapper Mehrheit befürwortet, nachdem die erforderlichen Stellplätze nachgewiesen wurden. Der Anbau befindet sich im Hinterhof, die ortsbildprägende Gebäudeansicht zur Schwabmünchner Straße werde nicht verändert. Allerdings müssen für die Stellplätze zwei Kastanien weichen, so dass dort kein grüner Baum mehr stehen wird.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden