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Neugestaltung Klosterlechfeld: Was der Bebauungsplan ändert

Klosterlechfeld

Ein neuer Plan für die Tankstellensiedlung in Klosterlechfeld

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    Für die Tankstellensiedlung in Klosterlechfeld soll es einen Bebauungsplan geben.
    Für die Tankstellensiedlung in Klosterlechfeld soll es einen Bebauungsplan geben. Foto: Dominik Durner (Archivbild)

    Schon seit der Klausurtagung im April herrschte im Gemeinderat Konsens darüber, dass für das Wohngebiet der Tankstellensiedlung östlich der Bahnlinie und nördlich der Schwabstadler Straße ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll. Ihren Namen hat diese Siedlung, weil dort früher eine Tankstelle an der alten B 17 war. Jetzt gibt es dort keine Tankstelle mehr und die neue B 17 verläuft östlich der Siedlung. „Mit dem Bebauungsplan soll die planerische Neuordnung des durch kleine Siedlungshäuser mit entwicklungsfähigen Grundstücken und schmalen Straßen charakterisierten Areals eingeleitet werden“, sagte Bürgermeister Rudolf Schneider. Wegen dieser Grundsatzentscheidung wurde vor zwei Wochen in der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss ein Antrag auf Neubau eines zweistöckigen Doppelhauses in der Sudetenstraße erneut nicht befürwortet. Denn eine Einzelgenehmigung könnte den Zielen des Bebauungsplans entgegenstehen. Nun hat der Gemeinderat den nächsten Schritt vollzogen und die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen. Werner Dehm vom Planungsbüro Opla stellte vor der Abstimmung die grundsätzliche Frage, ob der Gemeinderat die Entwicklung steuern wolle oder ansonsten bei einzelnen Baugenehmigungen nur geringen Einfluss nehmen könne. Der vorgelegte Lageplan umfasst nicht die gesamte Tankstellensiedlung, sondern nur den Bereich von der Eichendorffstraße West mit der Sudetenstraße und der Schillerstraße Ost und wird als Bebauungsplan Nummer 23 „Tankstellensiedlung B“ bezeichnet. 

    Gemeinderat verhängt Veränderungssperre

    Matthias Krause (G.f.K.) stellte die Frage, ob nicht gleich die ganze Siedlung überplant werden solle und nicht nur ein Teilbereich. Bürgermeister Schneider entgegnete, dass die Ausarbeitung des Bebauungsplans durch die Verwaltung viel Zeit in Anspruch nähme und die damit verbundene Veränderungssperre sowie die Erweiterung des Baurechts auch Folgen für die Eigentümer hinsichtlich der Erschließungsbeiträge habe. Deshalb halte er es für sinnvoller, überschaubare Teilabschnitte zu bilden. Die anderen Fraktionssprecher, Christoph Donderer (Freie Wähler), Reinhard Hiller (CSU), Michael Wasiliu (SPD) und der zweite Bürgermeister Erwin Mayer (CSU) sprachen sich für die Aufstellung des Bebauungsplans in diesem begrenzten Gebiet aus. Der Aufstellungsbeschluss wurde einstimmig gefasst. Um die Ziele des noch zu entwickelnden Bebauungsplans nicht durch einzelne Baumaßnahmen zu gefährden, wurde ebenso einstimmig eine Veränderungssperre beschlossen. Deren Geltungsbereich wurde aber nochmals auf den engeren Bereich entlang der Sudetenstraße eingeschränkt. Demnach dürfen dort keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden, bis der Bebauungsplan rechtsverbindlich wird. Dafür hat die Bauverwaltung nun zwei Jahre Zeit. Ausnahmen von der Veränderungssperre können bei unschädlichen Maßnahmen zugelassen werden. 

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