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Kleinaitingen: Kleinaitingen lehnt eigene Satzung für Abstandsflächen vorerst ab

Kleinaitingen

Kleinaitingen lehnt eigene Satzung für Abstandsflächen vorerst ab

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    Mit einer eigenen Satzung können Gemeinden von der Bayerischen Bauordnung abweichen. In den Gemeinderäten im Landkreis wird das Thema mit unterschiedlichen Ergebnissen diskutiert.
    Mit einer eigenen Satzung können Gemeinden von der Bayerischen Bauordnung abweichen. In den Gemeinderäten im Landkreis wird das Thema mit unterschiedlichen Ergebnissen diskutiert. Foto: Wolfgang Widemann (Symbolfoto)

    Die Novellierung der Bayerischen Bauordnung wird derzeit in den Gemeinderäten im Landkreis mit unterschiedlichen Ergebnissen diskutiert. Denn der Gesetzgeber räumt den Kommunen das Recht ein, mit einer eigenen Satzung - insbesondere bei der Abstandsflächentiefe zwischen den Gebäuden - von der gesetzlichen Regelung abzuweichen. Auch in Kleinaitingen haben die Räte nun über das Thema gesprochen.

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