Die Novellierung der Bayerischen Bauordnung wird derzeit in den Gemeinderäten im Landkreis mit unterschiedlichen Ergebnissen diskutiert. Denn der Gesetzgeber räumt den Kommunen das Recht ein, mit einer eigenen Satzung - insbesondere bei der Abstandsflächentiefe zwischen den Gebäuden - von der gesetzlichen Regelung abzuweichen. Auch in Kleinaitingen haben die Räte nun über das Thema gesprochen.
Kleinaitingen