Der Kindergarten St. Martin wird zur Kinderbetreuungseinrichtung „An der Lechfeldstraße“ erweitert. Vorrangiges Ziel ist die Erweiterung der Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung Kinderbetreuung, Kinderkrippe, Kindertagesstätte, Kindergarten und ähnlichen Einrichtungen, sowie für Schulkinder. Der im Dezember beschlossene Bebauungsplan mit Änderung des Flächennutzungsplans wurde von Ende Februar bis Ende März zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange bekannt gemacht.
Das muss die Gemeinde Kleinaitingen beim Bau berücksichtigen
Bei der Anhörung wurden keine Einwände gegen die Erweiterung erhoben. Das Landratsamt wies lediglich darauf hin, dass sich die Einrichtung in der Fluglärmzone des Militärflugplatzes befinde und deshalb Schallschutzmaßnahmen der Klasse drei am Gebäude erforderlich werden. Die Ortsrandeingrünung könne als Ausgleichsfläche angerechnet werden. Der Gemeinderat beschloss aber mehrheitlich, die Ausgleichsfläche von rund 800 Quadratmetern geschlossen beim Gutshof auszuweisen, um eine mögliche Wohnbebauung an der Lechfeldstraße nicht einzuschränken. Das Wasserwirtschaftsamt wies darauf hin, dass Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickern müsse und der Hochwasserschutz zu berücksichtigen sei. Aus der Öffentlichkeit wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht. Der Gemeinderat billigte den Planentwurf mit den ergänzten Abwägungsbeschlüssen zur zweiten öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats.