Wie in allen Gemeinden musste der Gemeinderat die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer im nächsten Jahr beschließen. Jürgen Ohler, der Geschäftsleiter der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Großaitingen, erklärte, dass inzwischen 90 Prozent der Grundsteuermessbescheide von der Finanzverwaltung vorliegen. Damit sei eine ausreichende Entscheidungsgrundlage gegeben. Nach dem in Bayern geltenden Flächenmodell wird durch die Grundsteuerreform nach der Größe der Grundstücks- und Wohnflächen besteuert.
Kleinaitingen
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