Die Hebesätze für die Realsteuern, das sind die Grundsteuer A und B, sowie die Gewerbesteuer, sind in Kleinaitingen seit 1970 gleichgeblieben. So besteht für die Grundsteuer A (Landwirtschaft) ein Hebesatz von 360 und für B (alle anderen Grundstücke) ein Hebesatz von 330 Prozent. Bei der Gewerbesteuer werden 370 Prozent angesetzt.
Kleinaitingen