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Kleinaitingen: Abwassergebühren in Kleinaitingen steigen

Kleinaitingen

Abwassergebühren in Kleinaitingen steigen

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    In Kleinaitingen steigen die Abwassergebühren.
    In Kleinaitingen steigen die Abwassergebühren. Foto: Bernhard Weizenegger (Symbolbild)

    Die Hebesätze für die Realsteuern, das sind die Grundsteuer A und B, sowie die Gewerbesteuer, sind in Kleinaitingen seit 1970 gleichgeblieben. So besteht für die

    Bereits bei der Haushaltsberatung Ende Mai hatte die Kämmerin der Verwaltungsgemeinschaft, Monika Holtkamp, die Empfehlung einer Erhöhung angekündigt. Nun wurde der Vorschlag zur inflationsbedingten Anhebung der Grundsteuer B auf 360 Prozent dem Gemeinderat vorgelegt. Die beiden anderen Steuersätze sollten so bleiben wie sie sind. Die Gemeinderäte Thomas Heider und Stefan Büschl (beide CSU/UW) sprachen sich dagegen aus.

    Ihr Argument war, dass aufgrund der guten Finanzlage der Gemeinde keine Notwendigkeit für eine Anhebung bestehe. Zudem solle erst abgewartet werden, wie die Bescheide nach der Grundsteuerreform ausfallen. Thomas Heider rechnet mit einer deutlichen Erhöhung. Bürgermeister Rupert Fiehl stellte den Vorschlag zur Abstimmung und dabei gab es nur vier Stimmen für die Anhebung der Grundsteuer B. Damit wurde die Satzungsänderung abgelehnt. 

    Anstieg der Abwassergebühren in Kleinaitingen von 1,50 auf 2,44 Euro

    Die Gebühren für die Abwassereinleitung in den Kanal werden aller Voraussicht nach im kommenden Jahr ansteigen. Die genaue Globalberechnung kann erst im Frühjahr 2024 fertiggestellt werden. Nach der vorläufigen Gebührenkalkulation ist mit einer Erhöhung bis zu 1,50 Euro auf maximal 2,44 Euro pro Kubikmeter zu rechnen. Damit die neuen Gebührensätze für das ganze Jahr 2024 gelten, wurde ein sogenannter Bevorratungsbeschluss bei einer Gegenstimme gefasst. Das bedeutet, dass die neuen Gebühren rückwirkend ab dem 1. Januar erhoben werden. 

    Bei den Bauangelegenheiten wurde dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Keltenstraße das gemeindliche Einvernehmen unter Zulassung des zweigeschossigen Ausbaus und abweichender Dachneigung erteilt. Beim Neubau eines Wohnhauses als Hinterliegergebäude eines großen Grundstücks zwischen der Raiffeisen- und Germanenstraße empfiehlt das Landratsamt die Änderung des Bebauungsplans. Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag zu und wartet ab, ob dieser genehmigt wird. Bei Ablehnung müsste der Bebauungsplan auf Kosten des Antragstellers geändert werden. 

    Unterdeckungen nachträglich genehmigt

    Die Jahresrechnung 2022 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss auf knapp sieben Millionen Euro festgestellt. Nach dem Bericht des Ausschussvorsitzenden Markus Heider (FWV) wurden zwölf Unterdeckungen des Haushalts nachträglich genehmigt und dem Bürgermeister und der Verwaltung die Entlastung erteilt. Neben dieser örtlichen Prüfung fand auch noch eine überörtliche Rechnungsprüfung für die Jahre 2018 bis 2022 durch das Landratsamt Augsburg statt. Bürgermeister Fiehl gab bekannt, dass dafür Kosten von 8840 Euro berechnet wurden, welche im Haushalt 2023 verbucht werden.

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