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Illegales Feuerwerk in Königsbrunn

Königsbrunn

Feuerwerk-Verbot missachtet: Königsbrunner lassen es ohne Genehmigung krachen

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    Ein großes Feuerwerk beendete den ersten Volksfest-Abend der Gautsch im Juni.
    Ein großes Feuerwerk beendete den ersten Volksfest-Abend der Gautsch im Juni. Foto: Hermann Schmid (Archivbild)

    Der Hauptausschuss hatte einstimmig beschlossen, dass es jeweils zur Gautsch und zum Weinfest nur noch ein offizielles Feuerwerk geben solle. Private Feuerwerke ohne professionellen Pyrotechniker werden von der Stadt in der Regel nicht genehmigt. Führt ein Pyrotechniker das Feuerwerk durch, muss die Regierung von Schwaben das Abfeuern genehmigen. Die Stadt informiert darüber auf ihrer Internetseite und in den sozialen Medien. Sie hat außerdem ein Mitspracherecht, was die Örtlichkeit betrifft. Die Ankündigung soll es Tierbesitzern und Betroffenen, die durch den Lärm an Kriegserlebnisse erinnert werden, möglich machen sich vorzubereiten und Vorkehrungen zu treffen.

    Erst zweimal wurden seit dem Beschluss im Stadtrat private Feuerwerke mit Pyrotechniker von der Stadt Königsbrunn angekündigt. Für private Feuerwerke ohne professionellen Pyrotechniker sieht es anders aus. „Diese privaten Feuerwerke werden hier in Königsbrunn unter dem Jahr grundsätzlich nicht genehmigt“, sagt Sprecherin Anke Maresch.

    Feuerwerk in Königsbrunn am Montag

    Am Montag soll laut einer Facebook-Nutzerin wohl trotzdem ein Feuerwerk gezündet worden sein. „Das Feuerwerk gerade um 20.40 Uhr war wohl nicht angemeldet, da es nicht angekündigt wurde. Seid mir nicht böse, aber das geht einfach gar nicht. Silvester ist am 31.12. Was macht die Stadt da? Anscheinend nix.“, schreibt sie auf Facebook.

    „Es ist nicht erlaubt, dass Privatpersonen außerhalb des Jahreswechsels ein Feuerwerk zünden. Dies gilt als Ordnungswidrigkeit, die vom Ordnungsamt verfolgt wird, wenn der Verursacher bekannt ist“, sagt Sprecherin der Stadt Königsbrunn Anke Maresch. Städtische Feuerwerke gebe es nur zur Gautsch und zum kommenden Weinfest am 13. September.

    Im vorliegenden Fall, läge dem Ordnungsamt kein Hinweis auf den Verursacher des Feuerwerks vor. Erst bei einem Hinweis, könne die Behörde dem nachgehen und gegebenfalls ein Ordnungsgeld verhängen.

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