Weil er seine Ziege nicht zum Tierarzt brachte, muss ein Mann aus dem südlichen Landkreis Augsburg mehrere Tausend Euro zahlen. Das Tier wurde vom Hund des Mannes angegriffen. Wegen der starken Verletzungen musste es eingeschläfert werden. Gegen einen Strafbefehl wegen eines Vergehens gegen das Tierschutzgesetz hatte der Mann Einspruch eingelegt. Es kam zur Verhandlung vor dem Amtsgericht in Augsburg.
Zum Angriff des Hundes auf die Ziege kam es im November 2023. Der Hund verletzte die Ziege schwer im Kehlbereich, fügte ihr außerdem tiefgehende Wunden am Unterschenkel sowie eine Fraktur des rechten Sprunggelenks zu. Der damals 33-jährige Halter brachte das verletzte Tier in den Stall und verband die Wunden. Die erkennbar erforderliche medizinische Behandlung ließ er der Ziege jedoch nicht zuteilwerden. Das Tier musste eingeschläfert werden.
Angeklagter legt Einspruch ein - und nimmt ihn zurück
Der Strafbefehl, weil er durch Unterlassen einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt habe, sah eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 Euro vor. Der Angeklagte legte Einspruch ein. Vor Gericht änderte er seine Meinung und nahm den Einspruch zurück. (mjk)
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