Der Gemeinderat Hiltenfingen beschäftigte sich mit vier zum Teil kniffligen Bauanträgen. Ein Antrag zum Anbau eines Poolhauses mit Fahrrad- und Abstellraum in der Kornstraße war bereits im Januar vom Gemeinderat nicht befürwortet worden. Weil aber die rechtliche Begründung nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches unzutreffend war, gab das Landratsamt den Antrag zur nochmaligen Entscheidung nach den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans zurück. Das Gremium kam aber zu keinem anderen Ergebnis, weil die darin festgesetzte Baugrenze insgesamt um 11,25 Meter überschritten und die Dachneigung um 15 Grad unterschritten würde. In Aussicht gestellt wurde lediglich das Einvernehmen nur zum Anbau des Fahrrad- und Abstellraumes aufgrund vorhandener Bezugsfälle, wenn das Landratsamt der Abweichung vom Abstandsflächenrecht zustimmt.
Hiltenfingen