Die sogenannten Realsteuern, also die Grund- und Gewerbesteuern, sind wesentliche Einnahmen der Gemeinden. Über die Hebesätze können die Gemeinden die Höhe der ihnen zustehenden Gemeindesteuern beeinflussen. Dieses Recht ist Teil der im Grundgesetz verankerten kommunalen Selbstverwaltung. Hebesätze waren jetzt auch Thema in der Gemeinderatssitzung in Hiltenfingen. Der Hebesatz ist der Faktor, mit dem der vom Finanzamt festgelegte Steuermessbetrag multipliziert wird. Nun hat aber das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundlage des derzeit noch gültigen Systems der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt.
Hiltenfingen
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