Nun stehen die neuen Gebühren für die Entwässerung, also die Einleitung von Abwasser aus den Haushalten und Betrieben in den Kanal zur Kläranlage, fest. Diese gelten bereits rückwirkend ab Beginn des Jahres 2022 bis Ende 2025. Der Gemeinderat hat dies im Dezember vergangenen Jahres in einem sogenannten Bevorratungsbeschluss bestimmt. Nun liegt die Globalberechnung des Büros Steinbacher Consult vor. Diese umfassende Bedarfsberechnung aller tatsächlich angefallenen Herstellungskosten und beitragsfähigen Aufwendungen kommt zu dem Ergebnis, dass die Beiträge und Gebühren für die kommenden vier Jahre angehoben werden müssen. So steigen die Herstellungsbeiträge für jeden Quadratmeter Grundstücksfläche von 50 auf 90 Cent und für die Geschossfläche von 15,26 Euro auf 18,42 Euro/qm. Die Einleitungsgebühr für jeden Kubikmeter Abwasser erhöht sich von 1,70 auf 2,30 Euro. Aufgrund dieser kostendeckenden Berechnung wurde die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung beschlossen.
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