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Hiltenfingen: Grünes Licht für Bebauungsplan „Dorfmitte“

Hiltenfingen

Grünes Licht für Bebauungsplan „Dorfmitte“

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    Aus diesem ehemaligen Fabrikgebäude an der Mittelneufnacher Straße soll eine Wohnanlage mit Gewerbeflächen werden.
    Aus diesem ehemaligen Fabrikgebäude an der Mittelneufnacher Straße soll eine Wohnanlage mit Gewerbeflächen werden. Foto: Hieronymus Schneider

    Das große Interesse der 15 Besucherinnen und Besucher galt im Gemeinderat in Hiltenfingen wohl der baulichen Weiterentwicklung des allgemeinen Wohngebietes „Dorfmitte“. Die Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Nummer elf und der Bezeichnung „Dorfmitte/Kanalstraße“ wurde schon im Juni 2020 beschlossen. Die damals verhängte Veränderungssperre wurde im Mai 2023 um zwei Jahre verlängert, weil die Gemeinde noch keinen Bebauungsplan aufgestellt hatte. Nun wurde ein Entwurf des Bebauungsplans „Dorfmitte“ mit Planzeichnung, Textteil und Begründung im Gemeinderat einstimmig gebilligt und für das weitere Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden auf den Weg gebracht.

    Das Gebiet wird von der Mittelneufnacher Straße im Norden, der Kanalstraße im Süden und Westen, sowie der Raiffeisenstraße im Osten begrenzt. Es wurde in zwei Abschnitte mit einem einfachen und einem qualifizierten Bebauungsplan unterteilt. Im ersten Abschnitt sind Gebäude mit Erd-, Ober- und Dachgeschoss zulässig. Im qualifizierten Abschnitt werden Einzel- und Doppelhäuser oder Hausgruppen mit zwei Vollgeschossen und ausgebautem Dachgeschoss mit einer maximalen Firsthöhe von 10,50 Metern zugelassen.

    Aus einer Fabrik werden in Hiltenfingen 30 Wohnungen mit Tiefgarage

    Eine Besonderheit ist ein ehemaliges Fabrikgebäude an der Mittelneufnacher Straße, in dem bis zu 30 Wohneinheiten und eine Tiefgarage geplant sind. In diesem Bereich soll für das nordöstliche Gebäude eine gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss und erstem Obergeschoss bis maximal zur Hälfte der gesamten Geschossfläche des Gebäudes zulässig sein. Für die weiteren drei Gebäude entlang der Mittelneufnacher Straße im Teilbereich des qualifizierten Bebauungsplans soll nur eine reine Wohnnutzung festgesetzt werden.

    Für einen weiteren Bebauungsplan „Südwest“ wurde der Flächennutzungsplan geändert. Dort sollen gemischte Bauflächen im Umfang von etwa 3,2 Hektar neu festgesetzt werde. Die Gesamtfläche von 12 Hektar am südwestlichen Ortsrand wird in den Teilen des Gewerbegebiets und des dörflichen Wohngebiets in einem qualifizierten und im Teil des Dorfgebiets in einem einfachen Bebauungsplan dargestellt. Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung gab es keine Äußerungen von Bürgern.

    Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth hat Bedenken

    Vom Landratsamt Augsburg und dem Wasserwirtschaftsamt Donauwörth wurden Bedenken wegen des faktischen Überschwemmungsgebiets an der Gennach vorgebracht. Die Gemeinde weist darauf hin, dass mit der Planung lediglich die bereits bestehende Landwirtschaft gesichert wurde, die bisher schon ein privilegiertes Baurecht hatte. Der Rest wurde nicht als Baufläche ausgewiesen. Der Gemeinderat billigte die Änderung des Flächennutzungsplans einstimmig. Der entsprechende Bebauungsplan wird demnächst aufgestellt, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen.

    Die Gemeinde hat am Energiecoaching Schwaben teilgenommen. Nun präsentierte Rainer Moll vom Energie- und Umweltzentrum Allgäu (EZA) die Optimierungspotentiale der gemeindlichen Gebäude. Er bestätigte, dass beim Rathaus, dem Kindergarten, der Grundschule mit Turnhalle und dem Feuerwehrhaus hinsichtlich der Dämmung schon vieles richtig gemacht wurde. Einsparungsmöglichkeiten gebe es durch hydraulischen Abgleich an allen Heizkörpern und Anpassung der Regelungseinstellungen. Bei der Schule sollten die alten Pumpen gegen moderne Energiesparpumpen ausgetauscht werden. In der Turnhalle wird der Austausch des Heizkreisreglers und eine neue Regelungstechnik für die Lüftungsanlage empfohlen. Im Feuerwehrhaus sollte laut Moll eine Unterspind-Heizschleife eingebaut werden, damit die Einsatzanzüge getrocknet und warmgehalten werden.

    Zum Regionalplan Donau-Iller zur Ausweisung von Windenergieanlagen im angrenzenden Bereich von Ettringen hat die Gemeinde keine Einwendungen erhoben, weil diese an die eigenen ausgewiesenen Konzentrationsflächen im westlichen Gemeindegebiet angrenzen.

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