Der Auslöser dieses Aufstellungsbeschlusses in Hiltenfingen war wohl die erneute Ablehnung eines Antrags zum Anbau eines Poolhauses mit Fahrrad- und Abstellraum in der Kornstraße in der Juni-Sitzung des Gemeinderats. Weil die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze insgesamt um 11,25 Meter und die Dachneigung um 15 Grad unterschritten würde, wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert. Diese Entscheidung wollten die Bauherren nicht hinnehmen und warben um Unterstützung durch andere Hausbesitzer.
Hiltenfingen
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