DieUnterbringung von Obdachlosen gehört zu den Pflichtaufgaben der Gemeinden. Zuständig ist immer die Gemeinde, in der sich Betroffene obdachlos melden. Das kann sowohl wegen Mittellosigkeit, aber auch bei Verlust der Wohnung wegen Brand- oder Wasserschaden sowie bei plötzlichem Kälteeinbruch geschehen. Die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden Großaitingen, Kleinaitingen und Oberottmarshausen haben sich darauf verständigt, diese Pflichtaufgabe der Verwaltungsgemeinschaft zu übertragen. Da bisher keine Unterkunft vorhanden ist, sollen zwei Wohncontainer beschafft und die notwendigen Mittel dafür in den Gemeinschaftshaushalt 2023 eingestellt werden.
Großaitingen