Großaitingen hat neue Richtlinien zur Vereinsförderung und eine Satzung zur Nutzung von gemeindlichen Liegenschaften. Die Bedenken des Dritten Bürgermeisters Anton Burkhardt, dass den Vereinen dadurch höhere Kosten entstehen, entkräftete Hauptamtsleiter Jürgen Ohler. Er erklärte, dass örtliche Vereine und Organisationen von den Regelungen profitieren werden. Der Beschluss wurde wegen der ab 2023 geltenden Umsatzsteuerpflicht nötig.
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