Der Ausbau von Windenergieanlagen soll in ganz Bayern nach Maßgabe des "Wind-an-Land-Gesetzes" der Bundesregierung vom Juli 2022 verstärkt werden. Deshalb hat der Landtag im Oktober die Bauordnung geändert. Das heißt: Der Mindestabstand eines Windrads zur Wohnbebauung wurde auf 1.000 Meter verringert. Die Gemeinden müssen geeignete Flächen suchen, denn bis Ende 2027 sollen 1,1 Prozent und bis Ende 2032 1,8 Prozent der Landesfläche Bayerns für Windkraftanlagen ausgewiesen werden. Inwieweit das Gemeindegebiet von Großaitingen betroffen ist, wird in einer Machbarkeitsstudie unter Federführung des Begegnungslandes Lech-Wertach untersucht.
Großaitingen