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Großaitingen: Gemeinderat Großaitingen: Mehr Wohnraum durch Nachverdichtung

Großaitingen

Gemeinderat Großaitingen: Mehr Wohnraum durch Nachverdichtung

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    Die Gemeinde Großaitingen unterstützt es, Wohnraum durch Nachverdichtung zu schaffen.
    Die Gemeinde Großaitingen unterstützt es, Wohnraum durch Nachverdichtung zu schaffen. Foto: Uli Deck, dpa, Symbolbild

    In der Sondersitzung des Gemeinderats ging es ausschließlich um Bauangelegenheiten. Dabei zog sich das Thema Nachverdichtung wie ein roter Faden durch die Tagesordnung. Beim ersten Antrag ging es um den Bau eines Einfamilienhauses im Gartenweg hinter einem bestehenden Wohnhaus. Dieses Wohngebiet ist durch große Grundstücke charakterisiert. Aufgrund des wachsenden Bedarfs an Wohnraum ist eine Nachverdichtung möglich und durchaus erwünscht. Der Gemeinderat erteiIte einstimmig sein Einvernehmen mit dem Bau des Einfamilienhauses mit Erdgeschoss und Dach. Vier Parkplätze sind vorhanden.

    Grundstück werden kleiner

    Aus den gleichen Erwägungen wurde ein längliches zweigeschossiges Einfamilienhaus auf einem schmalen Grundstück im Weiherweg befürwortet. Markus Riedelsheimer (CSU) lobte den Bauplan, der das Optimale aus der vorhandenen Fläche herausgeholt habe und Erwin Böckeler (FBU) meinte, dass sich das Haus trotz der etwas ungewöhnlichen Form durchaus in die Umgebung einfüge. Da auch eine Einzelgarage und ein Stellplatz auf dem Grundstück untergebracht wurden, konnte das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt werden. Im ersten Großaitinger Bebauungsplan aus dem Jahre 1962 wurde festgelegt, dass jedes Baugrundstück mindestens 600 Quadratmeter groß sein muss. Für ein Grundstück innerhalb dieses Bebauungsplans in der Straße „Am Rain“ wurde nun ein Antrag auf isolierte Befreiung von dieser Festsetzung gestellt. Der Antragsteller möchte sein Grundstück durch Grenzverschiebung verkleinern. Dieses hätte dann noch 493 Quadratmeter. Zweiter Bürgermeister Klemens Hutter, der die Sitzung für den im Urlaub befindlichen Bürgermeister Erwin Goßner leitete, wies darauf hin, dass das auch dem aktualisierten Bebauungsplan Nummer zwei entspricht. Darin wird eine Grundstücksgröße von mindestens 450 Quadratmeter festgesetzt. Der Gemeinderat stimmte der Unterschreitung der Grundstücksgröße in diesem Einzelfall zu und beschloss, dass die Mindestgröße von 450 Quadratmeter auch bei künftigen Anträgen in diesem Bebauungsplan Nummer 1 „Ottilienweg, Schnitter- und Bahnhofstraße“ gelten soll.

    Verwaltung soll Nachverdichtungspotentiol ermitteln

    Zudem wurde die Bauverwaltung beauftragt, das Nachverdichtungspotential in diesem Gebiet zu ermitteln und den Bebauungsplan neu zu fassen und analog dem Bebauungsplan 2 zu aktualisieren. Unproblematisch war der Antrag eines Reinhartshofer Grundbesitzers, der seine Stützmauer zur Leitenbergstraße abbrechen und neu aufbauen will. Die neue Mauer soll dann an die Grundstücksgrenze zurückgesetzt werden, denn die bisherige Mauer steht zum Teil auf Gemeindegrund. Dadurch wird die Leitenbergstraße etwas breiter. Eine Begrünung der neuen Mauer wird nicht verlangt.

    Neue Krippe war günstiger als geplant

    Am Rande der Gemeinderatssitzung wurde darauf hingewiesen, dass der Bau der neuen Kinderkrippe St. Walburga den Kostenrahmen nicht nur eingehalten, sondern wesentlich unterschritten hat. Im Zeitungsartikel vom 20. September war noch die veranschlagte Summe von 2,75 Millionen Euro genannt worden. Tatsächlich kostete die Kinderkrippe nur 1,9 Millionen Euro.

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