Die Angelegenheit war durchaus kompliziert. Mitten im Gewerbegebiet südlich der Kreisstraße A 34 in der Nähe der Bahnlinie gibt es drei Grundstücke, auf denen sich Wohnungen befinden. Im Juni hatte der Gemeinderat beschlossen, den Bebauungsplan zu ändern und dort auch Gebäude bis zu 30 Metern Höhe zuzulassen. Dadurch wurde die Errichtung von Not-Siloanlagen ermöglicht. Nun hat der Eigentümer der Wohnungsgrundstücke beantragt, seine Grundstücke von einem Gewerbegebiet in ein Mischgebiet zu ändern. Der Bebauungsplan aus dem Jahr 2016 sieht aber nur gewerbliche Nutzungen vor. Die beiden Einfamilienhäuser des Antragstellers wurden aber zeitlich weit vor Inkrafttreten des Bebauungsplans genehmigt und erhielten Bestandsschutz. Nach jetzigem Rechtsstand sind Änderungen nicht mehr genehmigungsfähig. Die Verwaltung der Gemeinde wies darauf hin, dass durch ein geschütztes Mischgebiet künftige gewerbliche Nutzungen in der Nachbarschaft eingeschränkt werden könnten. Im Verlauf der Beratung wurde festgestellt, dass die Zuordnung des Antrags nicht umfassend ist. Für die Änderung hätte auch der im Jahr 2007 aufgestellte Bebauungsplan Nummer 26 berücksichtigt werden müssen. In der Sache wurde aber dennoch lange und ausführlich diskutiert, inwieweit dem Antragsteller recht gegeben werden könnte und welche Auswirkungen dies für ihn, aber insbesondere auch für das benachbarte Gewerbe haben könnte. Die Beschlussvorschläge wurden in Anbetracht des Formfehlers nicht gefasst und der Tagesordnungspunkt vorerst vertagt.
Rat lehnt zweigeschossiges Doppelhaus ab
Ein weiteres Thema war der Antrag auf Neubau eines zweigeschossigen Doppelhauses mit zwei Einzelgaragen und zwei Stellplätzen in der Straße Am Kalkofen. Der Bebauungsplan „Südliche Krautgärten“ sieht aber nur Gebäude mit Erdgeschoss plus Dach vor. Außerdem wurde die abweichende Dachneigung von 35 Grad und die Reduzierung der Grundstücksmindestgröße von 700 auf 650 Quadratmeter beantragt. Der Gemeinderat hat den Antrag abgelehnt und folgte im Wesentlichen den Bedenken der Verwaltung bezüglich der Vollgeschoßfläche im Obergeschoss. Einen Bezug zum benachbarten Gebäude ließ der Gemeinderat nicht gelten. Zudem war es für viele verwunderlich, dass der Bauherr nur drei Abweichungen vom Bebauungsplan und nicht die Überschreitung der Baugrenze beantragte.
Ansonsten beschloss der Gemeinderat, dass die bisherige Asphaltfläche vor der Mosterei an der Friedenstraße durch eine Pflasterfläche ersetzt werden soll. Die Verwaltung wurde beauftragt, entsprechende Angebote einzuholen.
Nach der Sommerpause beginnen die regelmäßigen Sitzungen wieder am 17. September.
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