Die Verkehrsberuhigung ist schon lange ein Thema im Gemeinderat Graben. Grundsätzlich wurden bisher Straßen ohne Gehweg oder mit einseitigem Gehweg ohne hohen Bordstein als verkehrsberuhigte Zonen ausgewiesen. Bei den Neubaugebieten wurde in den vergangenen Jahren eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 20 Stundenkilometer angeordnet. Dies sei nach Bewertung des Landratsamtes und der Polizei aber nur für Geschäftsbereiche und nicht für Wohngebiete zulässig. Jetzt musste eine Lösung her.
Graben