Im südlichen Teil Grabens, in der Ahornstraße will ein regionaler Bauträger ein Mehrfamilienhaus erstellen. Neun Wohnungen samt Tiefgarage sollen entstehen. Auf den ersten Blick ist dieses Bauvorhaben kein Problem, für die Genehmigung sind nur Befreiungen bei der Farbe der Dachplatten und beim Überschreiten der Baugrenzen notwendig. Ausnahmen, die oft gemacht werden. Doch trotzdem bereitet der Bauantrag Probleme.
Graben