Das Laptop, die Digitalkamera, die Festplatte - kann alles weg. Ohne jede Diskussion stimmt der Angeklagte zu, dass die Beweismittel, von der Staatsanwaltschaft einbehalten werden. Mit Kinderpornografie wolle er nichts zu tun haben, so der 38-Jährige aus dem südlichen Landkreis vor dem Augsburger Amtsgericht. Er bekommt seinen erhofften Freispruch vom Vorwurf des Besitzes kinderpornografischer Schriften.
Landkreis Augsburg