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  3. Prozess in Augsburg: Hat ein Vater aus dem Kreis Augsburg seinem 16-jährigen Sohn Drogen besorgt?

Prozess in Augsburg
24.02.2022

Hat ein Vater aus dem Kreis Augsburg seinem 16-jährigen Sohn Drogen besorgt?

Hat ein Mann aus dem südlichen Landkreis seinem minderjährigen Sohn Amphetamin besorgt?
Foto: Frank Leonhardt, dpa (Symbolbild)

Woher hatte ein Minderjähriger aus dem Augsburger Land Amphetamin? Um diese Frage ging es bei einem Prozess vor dem Amtsgericht.

Der Mann aus dem südlichen Landkreis soll seinem damals 16-jährigen Sohn vier Gramm Amphetamin überlassen haben. Die Abgabe von Betäubungsmitteln von über 21-Jährigen an unter 18-Jährige ist ein Verbrechens-Tatbestand, sodass dem Angeklagten eine mindestens einjährige Haftstrafe drohte. Außerdem wurde in der Wohnung des 39-Jährigen bei einer Hausdurchsuchung der Polizei eine kleine Menge Marihuana und eine halbe Ecstasy-Tablette gefunden.

"Den Besitz räumt mein Mandant ein, aber er hat nie Drogen an seinen Sohn weitergegeben", sagte der Anwalt des Angeklagten Klaus Rödl. Sein Mandant habe die Betäubungsmittel bei seinem Sohn entdeckt, sie ihm weggenommen und ihn zur Rede gestellt: "Mein Mandant lehnt den Konsum von Betäubungsmitteln strikt ab. Und der Sohn hat ja auch zugegeben, dass die Drogen von ihm stammen." Der Angeklagte versicherte, dass er in seiner Jugend mal leichte Drogen ausprobiert habe, seitdem aber nicht mehr: "Mein Job und mein Motorrad waren mir wichtiger", so der 39-Jährige, der als Techniker im Öffentlichen Dienst arbeitet. Das Verhältnis zu seinem Sohn, der nach der Trennung von der Mutter bei ihm lebte, sei am Anfang gut gewesen, habe sich aber mit dem Drogenkonsum des jungen Mannes deutlich verschlechtert.

Vorwürfe des Prozesses in Augsburg stützen sich auf Chat

Die Anklage stützte ihren Vorwurf vor allem auf einen Chat vom März 2020 zwischen dem Sohn und einem anderen Jugendlichen. Darin haben die beiden darüber geschrieben, dass der Sohn dem anderen jungen Mann noch einmal Amphetamin besorgen soll. Der Sohn gab in dem Chat an, er habe die Drogen von seinem Vater. Bei der anschließenden Durchsuchung wurde aber kein Amphetamin bei dem Angeklagten entdeckt, nur die geringen Mengen der anderen Drogen.

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Der damals 16-Jährige machte vor Gericht nicht von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, sondern sagte aus: "Es stimmt nicht, dass ich die Drogen von meinem Vater hatte. Das habe ich damals nur geschrieben, weil der andere so Druck auf mich ausgeübt hat, dass ich ihm was besorgen soll. Ich habe es als Ausrede benutzt, dass mir mein Vater nichts mehr gibt." Warum der junge Mann denn ausgerechnet den Vater und niemand anderen angegeben habe, wollte Richterin Andrea Hobert wissen. "Ich hatte damals kein gutes Verhältnis zu meinem Vater, es gab immer wieder Streit. Ich war durch meinen Drogenkonsum psychisch labil und dachte, der andere gibt Ruhe wenn ich sage, dass das von meinem Vater ist."

Verteidigung fordert Einstellung des Verfahrens am Amtsgericht Augsburg

Der Anwalt des Angeklagten forderte nach der Aussage des Sohnes, das Verfahren gegen seinen Mandanten einzustellen: "Mein Mandant ist nicht vorbestraft und es geht um geringste Mengen, bei denen man das Verfahren normalerweise einstellen würde." Dem wollte die Staatsanwältin aber nicht zustimmen: "Ich tue mich damit schwer, denn ich glaube den Beteiligten kein Wort." Nachweisen aber lasse sich nur der Besitz der Drogen. Sie forderte eine Geldstrafe von 2000 Euro.

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"Aus meiner Sicht sind die Aussagen absolut glaubwürdig und es kommt auch nicht darauf an, ob die Staatsanwaltschaft etwas glaubt oder nicht, sondern was sie beweisen kann", entgegnete der Rechtsbeistand des Angeklagten: "Es ist schade, dass die Staatsanwaltschaft nicht zu einer Einstellung bereit ist, denn nun kriegt mein Mandant eine Strafe, die er nicht verdient hat." Er forderte 700 Euro Geldstrafe.

Richterin Andrea Hobert verhängte schließlich eine Geldstrafe von 1500 Euro. "Ich frage mich, wo der Sinn darin liegt zu sagen, die Drogen kommen vom Vater. Es bleiben Fragezeichen in alle Richtungen. Aber sie können nach den Aussagen vor Gericht nicht dafür verurteilt werden", sagte sie. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung verzichteten auf weitere Rechtsmittel.

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