Am Dienstagabend entschied der Stadtrat Königsbrunn die Hebesätze für die Grundsteuer zu erhöhen. Finanziell sei man die vergangenen Jahre hingekommen, jetzt ginge es nicht mehr, sagte Bürgermeister Franz Feigl (CSU). Bislang lag die Grundsteuer A und B bei 340 Prozent. 2025 wird sie nun für die rund 5800 Grundstücke auf 390 Prozent angehoben.
Klammer Haushalt erfordert eine Erhöhung in Königsbrunn
Seit der Reform der Grundsteuer verfährt Bayern, genauso wie Baden-Württemberg, nach dem reinen Flächenmodell. Welchen Wert Grundstück oder Haus haben, spielt keine Rolle mehr. Zukünftig werde allein die Grundstücksgröße ausschlaggebend sein, sagte Feigl. Das Bundesverfassungsgericht habe die seit 1964 nicht mehr angepassten Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt, weil sie als Berechnungsgrundlage veraltet sind. Das bedeutet, dass große Grundstücke teurer werden. Für eine gleichbleibende Grundsteuer müssten die Hebesätze also gesenkt werden. Im städtischen Königsbrunn würde es aber, so Feigl, eher kleine Grundstücke geben. Somit sei eine Erhöhung der Hebesätze möglich. Gewerbegrundstücke würden mehr belangt aufgrund ihrer Größe. Der Bürgermeister erläuterte außerdem, dass die Verwaltung für die Grundsteuer zuständig sei, aufgrund des Steuergeheimnisses habe sie aber keine Berechtigung, Steuerbescheide beim Finanzamt einzusehen. Neue Messbescheide könnten fehlerhaft sein, ohne dass die Behörde dem Bürger gleich weiterhelfen könne.
Michael Schmidt, Leiter der Finanzverwaltung, betonte, dass die aktuellen Hebesätze zum 31. Dezember außer Kraft gesetzt werden. Zu 90 Prozent lägen der Stadt die Grundsteuermessbeträge vor. 113 Fälle habe man ans Finanzamt gemeldet, weil die Abweichung zum Vorjahresbescheid gravierend war. Außerdem habe man 600 Aufhebungen verzeichnet, da die Angaben zur Grundsteuer bis zum Stichtag 1. Januar 2022 gemacht wurden und neuere Sterbefälle oder Grundstückskäufe nicht berücksichtigt seien. „Die bislang übermittelten Daten entsprechen aber dem Soll-Aufkommen“, sagte Schmidt. Zudem habe das Landratsamt angeregt, die Hebesätze zu erhöhen, da diese in Königsbrunn unter dem Landesdurchschnitt liegen. Schmidt betonte, dass Vergleiche unter den Kommunen zukünftig allerdings schwierig seien aufgrund der neuen Berechnungsgrundsätze. Der Haushalt leide in Königsbrunn unter Gehaltsforderungen von acht Prozent des Personals durch Verdi, Inflation und einer bald höheren Kreisumlage. Deshalb schlage er vor, die Grundsteuer von 340 auf 390 Prozent anzuheben.
FDP wirft Freien Wählern in Königsbrunn Wahlkampf vor
Alexander Leupolz (CSU) betonte, dass die Grundsteuer bislang immer eine Konstante gewesen sei in Zeiten von Kriegen in Europa und der Gaskrise. Man sei aber auch der Stadt verpflichtet. Er hoffe auf konstante Hebesätze in den kommenden Jahren. Nicolai Abt (SPD) sagte, man habe als Stadt immer mehr Aufgaben zu finanzieren. Eine Alternative zur Erhöhung sehe er nicht. Man müsse mehr Einnahmen generieren und habe deshalb keine Wahl. Wenn die Kommunalaufsicht übernehme, gäbe es keine Handhabe oder gar freiwillige Leistungen mehr.
Christian Toth (FDP) bekräftigte, dass es eine Auflage der Kommunalaufsicht war, die Hebesätze zu erhöhen. „Kompensieren können wir es nicht mehr“, sagte der Stadtrat. Frank Elter (AfD) wolle die Grundsteuer für den Bürger aufkommensneutral gestalten und deshalb nicht zustimmen. Schon im vergangenen Jahr habe man erhöht. Helmut Schuler (FW) fragte sich, wie die Erhöhung sich genau auf Mieter auswirke. Er selbst hätte als Besitzer einer vermieteten 100-Quadratmeter-Wohnung diese Rechnung gemacht: 40 Euro mehr kämen auf seinen Mieter zu. Die Kommunalaufsicht würde den Laden schon nicht dichtmachen. Die Grundsteuer könne außerdem den Haushalt nicht drehen. Bei 350 Prozent sei seine Fraktion dabei. Daraufhin regte sich der Saal und sowohl Chrstian Toth, als auch Bürgermeister Feigl betonten, dass die 40 Euro mehr lediglich im Jahr auf den Mieter zukämen. „Außerdem muss die Erhöhung auch nicht an den Mieter weitergegeben werden“, sagte Toth. Er warf Schuler vor, Wahlkampf zu machen.
Mit fünf Gegenstimmen wurde die Erhöhung der Grundsteuerhebesätze beschlossen.
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