Der Gemeinderat in Großaitingen hatte schon im Januar und nochmals im November 2023 ein Energiecoaching für die Gebäude der Gemeinde angeregt. Dieses wurde nun im Zuge einer vollständigen Förderung durch das Landratsamt vom Energie- und Umweltzentrum Allgäu (EZA) an zwei Beratungstagen durchgeführt. Der Gebäude-Energieberater und Heizungsbaumeister Rainer Moll stellte nun seinen Abschlussbericht im Bau- und Umweltausschuss vor.
Beim Anlagencheck in allen Gebäuden wurden auch die Hausmeister der Grund- und Mittelschule, sowie des Kindergartens, für die optimale Beheizung und Lüftung geschult. In beiden Schulen wäre anstelle des bisherigen Gasheizkessels eine Hybrid-Heizung mit Wärmepumpe möglich. Dann würde die Gasheizung nur noch als Zusatzbetrieb zu Spitzenzeiten zugeschaltet. Bei vollständiger Dämmung aller Gebäudeteile wären die Schulen laut Moll auch nur mit einer Wärmepumpe beheizbar. Die Kosten der Wärmedämmung an den Fassaden würden sich in 20 bis 30 Jahren durch das Einsparen von Energiekosten ausgleichen.
Was für das Energiesparen in Großaitingen genau getan wird, ist noch offen
Beim Kindergarten wurde die Gasheizung mit Heizkörpern im Altbau und Fußbodenheizung in der Krippe für in Ordnung befunden. Bei der Generalsanierung des Rathauses empfiehlt der Energieberater eine Strahlungsheizung mit Sockeltemperierung oder Deckenstrahlern und Auslegung für eine Wärmepumpe. Die Lüftungsanlage solle zentral für alle Räume bei zugfreier waagerechter Belüftung an der Decke ausgelegt werden. Wie die Empfehlungen des Energiecoachings in die Tat umgesetzt werden, müssen der Gemeinderat und die Bauverwaltung künftig entscheiden.
Auch ein Bauantrag für ein zweigeschossiges Wohnhaus mit Anbau für eine Einliegerwohnung am Herrenberg durch Zusammenlegung zweier Grundstücke beschäftigte den Ausschuss. Weil das Baugrundstück unmittelbar an die Singold angrenzt, empfiehlt das Wasserwirtschafts einen Abstand des Gebäudes von sieben Metern zum Bachufer. Nach der vorgelegten Planung wird im Mittel ein Abstand von 6,30 Metern und an jeder Stelle der gesetzlich geforderte Mindestabstand von fünf Metern eingehalten. Zudem will der Bauherr das Ufer vom Schlamm befreien und mit Flussbausteinen und Schotter befestigen, sowie einen Zugang für Notmaßnahmen des Wasserwirtschaftsamtes oder der Gemeinde schaffen. Unter dieser verbindlichen Voraussetzung erteilte der Bau- und Umweltausschuss das gemeindliche Einvernehmen.
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