Umfangreich sind die Informationen über den geplanten Bobinger Windpark, die sich mittlerweile online finden. Allerdings sind sie nicht vollständig.
Auf der Homepage windenergie-bobingen.de, die von der Energieagentur Ebersberg-München betrieben wird, wurde ein Rückblick zur ersten Informationsveranstaltung der Stadt und des Hauses Fugger als Grundstückseigentümer veröffentlicht. Am 22. Oktober wurden erstmals Details über den Windpark bekannt: Demnach sind zehn Windkraftanlagen im Westen der Stadt geplant. Die Windräder haben eine Nabenhöhe von 175 Metern und sollen in einem Korridor westlich von Burgwalden errichtet werden. Die Anlagen haben jeweils eine Nennleistung von sieben Megawatt. Der geschätzte Jahresertrag beträgt rund 13 Millionen Kilowattstunden. Nach Berechnung des Ingenieur- und Planungsbüros Beermann aus München, das das Projekt begleitet, kann eine Anlage rund 3500 Haushalte pro Jahr versorgen.
Visualisierung von Windrädern bei Burgwalden waren nur für den Vortrag freigegeben
Auch eine Karte ist abgebildet. Sie zeigt die Flächen, auf denen Windkraftanlagen generell möglich sind. Nicht zu sehen sind allerdings Bildmontagen, die bei der Informationsveranstaltung präsentiert wurden. Sie zeigen, wie die Windkraftanlagen in der Landschaft aussehen könnten. Vom kleinen Höhenzug aus, der zwischen Oberschönenfeld und Margertshausen liegt, waren die Anlagen deutlich zu erkennen. Ebenso aus Blickrichtung Burgwalden. Die Visualisierungen seien auf der Homepage nicht dargestellt, weil sie in dieser Form von ihrem Bildautor nur für den Live-Vortrag freigegeben worden waren. Eine eigene Präsentation der Visualisierungen soll demnächst veröffentlicht werden, teilt ein Sprecher der Energieagentur Ebersberg-München auf Nachfrage mit.
Bürgerbeteiligung soll erst spät konkret werden
Auch die vorgestellten Folien zur Bürgerbeteiligung am Windpark fehlen im Internet. Sie zeigten ein mögliches Beispiel und dienten alleine der Anschaulichkeit, so die Energieagentur. Die tatsächliche Art und Ausgestaltung der Bürgerbeteiligung könne erst konzipiert werden, wenn klar sei, ob und wie viele Anlagen die Genehmigungsbehörde zulässt. Im Genehmigungsprozess werde nicht der gesamte Park als solcher geprüft und genehmigt, sondern jede Anlage für sich. Insofern könne am Ende dieses Prozesses hypothetisch auch stehen, dass die Genehmigungsbehörde nicht alle zehn Anlagen genehmigt. Das bedinge, dass konkrete Angaben zur Bürgerbeteiligung erst sehr spät vorgenommen werden könnten.
Erläuterungen zur Flugsicherung wurden ebenfalls online ausgespart. Der Grund: Sie haben keine Legende und seien „stark erklärungsbedürftig“. Sofern sich ein Begleittext formulieren lässt, sollen die Folien gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
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