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Bobinger Getränkemarkt-Dieb vor Gericht: Chance auf Neuanfang

Landkreis Augsburg

Diebstähle in Bobinger Getränkemarkt: junger Täter vor Gericht

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    Das Amtsgericht Augsburg mit Niederlassung in der Gögginger Straße verhandelt Strafrechtsfälle wie die Diebstähle in Bobingen.
    Das Amtsgericht Augsburg mit Niederlassung in der Gögginger Straße verhandelt Strafrechtsfälle wie die Diebstähle in Bobingen. Foto: Stefan Puchner, dpa (Symbolbild)

    Der Getränkemarkt in der Ziegeleistraße in Bobingen war im Juli und August 2023 Tatort von zwei Diebstählen mit Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Zwischen den Taten lagen wenige Wochen. Die reichten dem 25-jährigen Angeklagten, um einen weiteren Diebstahl bei einem Autohaus zu versuchen. Allein ein Alarm schlug ihn und seinen Mittäter in die Flucht. Bei seinem Vorgehen auffällig: Der erste Diebstahl fand statt, fast ohne Spuren zu hinterlassen. Kein Fenster war beschädigt, der Tresor nicht geknackt, aufgebohrt oder ähnlich filmreifes. Das hat einen Grund.

    Der Dieb ist ein Ex-Mitarbeiter des Marktes. Er wusste, wo die Büroräume liegen und kippte im Vorfeld ein Fenster, um sich leichter Zugang zu verschaffen. Außerdem kannte er den Zahlencode des Tresors, wie er vor Gericht gestand. Beim zweiten Einbruch zerschlugen er und sein Mittäter ein Fenster. Die Beute laut Anklage: 2643 Euro und Zigaretten im Wert von rund 2335 Euro.

    Bobingen: Einbrüche bei Getränkemarkt durch Ex-Mitarbeiter

    Es war nicht die erste Tat des Mannes, der bereits als Jugendlicher wegen Handels mit Drogen eine Strafe von rund einem Jahr in Gablingen absitzen musste. Auch bei den verübten Diebstählen war sein Drogenkonsum ausschlaggebend: „Ich hatte damals eine wilde Zeit, da war nicht nur eine Droge im Spiel, das waren drei oder vier“, sagt er und fügt hinzu: „Ich habe keine konkreten Erinnerungen an die Taten“. Sowohl Cannabis, Kokain und Amphetamine hatte der 25-jährige zur Tatzeit intus. Bei der Verhandlung erschien er in Begleitung seiner beiden Eltern vor Gericht, bei denen er aktuell wohnt. Er schildert seinen Werdegang in schlichten Worten: Nach seinem Quali sei er in jungen Jahren schnell in Drogenkreise abgerutscht, vom Cannabis kam er zu Härterem. Deshalb gelang es ihm nicht, eine Ausbildung abzuschließen. Sowohl die Lehre zum Maler und Lackierer als auch zum Einzelhandelskaufmann brach er ab. Der Mann arbeitete als Aushilfskraft aber kontinuierlich weiter, trotz der Drogenprobleme.

    Bereits vor der Verhandlung zeigte der Angeklagte sich reuig und gestand die Tat in vollem Umfang. Die erbeuteten Zigaretten hatte er zum Teil weiterverkauft, zum Teil waren sie noch original foliert. Dieser Teil der Beute könne dem Eigentümer rückerstattet werden, stellte Richterin Marlies Dorn fest. Der Angeklagte legte offen, wer sein Mittäter war und gab an, den Kontakt abgebrochen zu haben. Er erklärte: „Ich will einen Schlussstrich ziehen und etwas Neues anfangen.“ Um den guten Vorsatz glaubhaft zu untermauern hatte sein Anwalt Werner Ruisinger drei Dokumente dabei: ein negatives Cannabis-Screening, eine Bescheinigung der Drogenhilfe Schwaben über eine Beratung und einen Bescheid der Drogenhilfe Kompass Kompakt für einen 22-wöchigen Aufenthalt.

    Bewährungsstrafe mit vielen Auflagen als letzte Chance

    Richterin Marlies Dorn fasste vor dem Urteil zusammen: „Bei ihnen geht es darum, ob sie wieder nach Gablingen ins Gefängnis gehen oder zur Therapie“. Während die Staatsanwältin ein Strafmaß von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung forderte, schlug Anwalt Werner Ruisinger ein Jahr zur Bewährung inklusive Therapieauflagen vor. Die Richterin entschied sich für eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Sie begründete ihr Urteil: „Ich finde jeder Mensch sollte eine Chance haben umzudenken“, und rechnete insbesondere das Geständnis und die Zusage für einen Therapieplatz positiv an. Dass die Eltern ihren Sohn unterstützen, spiele ebenfalls eine Rolle. Dorn betonte aber: „Sie dürfen das nicht wieder verbocken.“

    Der 25-Jährige erhielt eine Reihe von Bewährungsauflagen, die er für die nächsten vier Jahre erfüllen muss. Dazu gehören 120 Stunden gemeinnützige Arbeit, wobei Richterin Dorn riet „die am besten gleich zu erledigen“. Außerdem stehen regelmäßige Drogentests inklusive Cannabis an und ein Antritt der Therapie innerhalb des nächsten halben Jahres. Dorn begründete, dass Cannabiskonsum jetzt zwar bis zu einem gewissen Maß legal sei, aber die Vorgeschichte des Mannes in diesem Punkt ein konsequentes Durchgreifen erfordere. Dieser fragte nach, ob er die Therapie ambulant absolvieren könne, wenn er bis dahin eine Arbeitsstelle habe. Dorn stimmte zu, sofern ein solcher Antrag rechtzeitig vom Bewährungshelfer eingereicht werde. Der Mittäter wartet noch auf seinen gesonderten Prozess.

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