„Die Stellungnahme der Regierung von Schwaben ist verhalten und im Ergebnis enttäuschend.“ So kommentierten die Rechtsanwälte des Bund Naturschutz (BN) die Stellungnahme der Regierung von Schwaben zur Beschwerde, die der BN in Bezug auf die Rodung des Wehringer Auwaldes eingelegt hatte. Darin monierten die Vertreter des BN, dass die Gemeinde Wehringen über die genehmigte Rodung hinaus zusätzlich ein weiteres Waldstück, das eine Biotop darstelle, gerodet habe.
Bobingen/Wehringen
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