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Bobingen: Streit beim Cricketspiel endet vor Gericht

Bobingen

Streit beim Cricketspiel endet vor Gericht

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    Bei einem Cricketspiel in Bobingen kam es zu einem heftigen Streit.
    Bei einem Cricketspiel in Bobingen kam es zu einem heftigen Streit. Foto: S. Sabawoon, dpa (Symbolbild)

    Der Vorfall Anfang August 2023 begann vermutlich wie viele Auseinandersetzungen auf einem Spielplatz: mit kleinen Sticheleien, Wortwechseln, harmlosen Beleidigungen. Doch dieser landete 15 Monate später am Amtsgericht Augsburg – eine Bagatelle, mit Potenzial fürs juristische Lehrbuch. Zwei Brüder, damals 15 und 14 Jahre alt, spielten am Rande des Skaterplatzes an der Max-Fischer-Straße in Bobingen Cricket. Bei dem Schlagballspiel, das in England und Südasien sehr populär ist, versucht ein Spieler mit Schläger, die Bälle eines Werfers abzuwehren.

    Zwei Geschwister, damals neun und sieben Jahre alt, so erzählen es die Jugendlichen später der Polizei und jetzt auch im Zeugenstand, hätten sie beim Spiel gestört, ihre Bälle weggeworfen und seien mit einem Roller durch ihren Spielbereich gefahren. Man habe zuerst Beleidigungen ausgetauscht. Einer der Brüder habe schließlich den Roller eines Kindes gepackt und ihn fortgeworfen. Das Mädchen fing wohl an zu weinen, ihr Bruder rannte heim zur Mutter, die informierte per Handy den Vater.

    Vater nimmt vorsorglich eine Eisenstange mit

    „Da ist einer mit Baseballschläger, der droht“, habe er erfahren, sagt der heute 39-jährige Angeklagte dem Gericht. „Ich wusste ja nicht, was mich erwartet“, also habe er vorsorglich eine etwa 1,20 Meter lange Eisenstange genommen und sei zum Skaterplatz gefahren. Auf dem Weg dahin habe er einen Freund aufgefordert, mitzukommen. Dieser, heute 53 Jahre alt, hatte dann auf dem Skaterplatz einen Holzstock in der Hand. Die zwei Männer gingen auf die Jugendlichen zu und sprachen sie an. Als der Ältere der Brüder sein Handy zog – „Ich wollte die Polizei rufen“ – nahm es ihm der 53-Jährige aus der Hand.

    Der Jugendliche wollte es wiederhaben, da versetze ihm der Mann mit dem Holzstock einen Stoß gegen die Brust. Jetzt rief der 39-Jährige bei der Polizei an. Etwa zehn Minuten später traf eine Streife ein. Da war der ältere Mann schon wieder weggefahren. Der 39-Jährige hatte immer noch die Eisenstange in der Hand und lehnte an seinem Auto, gibt die beteiligte Polizeibeamtin im Zeugenstand zu Protokoll, er habe sich „sehr aufgebracht und provokant“ verhalten. Die beiden Brüder hätten auf sie „etwas hilflos, verängstigt, freundlich und kooperativ“ gewirkt. Beim Älteren wurde eine Rötung auf der Brust dokumentiert. Etwa drei Tage habe er leichte Schmerzen gehabt, sagte dieser dem Gericht.

    Verteidiger fordern Freispruch

    Für die Staatsanwaltschaft war durch diesen Ablauf der Tatbestand der schweren Körperverletzung und der Nötigung erfüllt. Anklagevertreter Leander Lackerschmid sah keinen Grund, an der Darstellung der Brüder zu zweifeln. Er forderte für den älteren Angeklagten, der gestoßen hatte, sieben Monate, für den jüngeren sechs Monate, jeweils auf Bewährung. Die beiden Verteidiger, Felix Hägele und Marco Müller, forderten hingegen Freisprüche. Sie sahen in den Aussagen der Brüder manche Ungereimtheiten und offene Fragen. Die Angeklagten hätten sich nur vorsorglich mit Stange und Stock bewaffnet, argumentierte Müller, „ich hätte es nicht anders gemacht“.

    Richterin: „Zwei gefährliche Werkzeuge“

    Einzelrichterin Dr. Sabrina Biedermann konnte dem nicht folgen. „Eine Holzstange und ein Eisenrohr – zwei gefährliche Werkzeuge und zwei Männer gegen zwei Jugendliche auf dem Skaterplatz“, fasst sie den Sachverhalt kurz und prägnant zusammen. Dass der Vater wegen seiner Kinder aufgebracht war, könne sie „menschlich verstehen“, rechtlich sei das ohne Belang. Die Verletzung, wenn auch leicht, sei unstrittig. Da sie gemeinschaftlich und mit Werkzeug ausgeführt wurde, das geeignet sei, gefährlich zu verletzen, müssten sich beide Angeklagten die gefährliche Körperverletzung und die Nötigung zurechnen lassen. Sie verurteilte die beiden Angeklagten zu je sechs Monaten auf Bewährung, die Mindeststrafe für diese Delikte. Von weiteren Auflagen wie gemeinnützigen Arbeitsstunden sah sie ab, da beide Männer nach eigenen Angaben zur Zeit ohne Arbeit sind, gesundheitlich angeschlagen und auch mit erheblichen Schulden belastet. Die Kosten des Verfahrens müssen sie dennoch tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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