Die sicherste Variante wäre wohl gewesen, einen Radweg auf der Nordseite der Straße zu bauen. Dazu fehlte der Stadt Bobingen aber das Geld. Also wurde versucht, die Straße mit anderen Mitteln sicherer zu machen. In der letzten Ausbaustufe sind jetzt im Bereich der Wohnbebauung auf beiden Seiten Radfahrstreifen auf die Straße gemalt worden. Zuvor waren bereits Parkbuchten in die breiten Gehwege eingebaut worden. Denn die Fahrradstreifen auf der Straße bedeuten automatisch, dass am Straßenrand nicht mehr geparkt werden darf. Um wenigstens einige der bisherigen Parkplätze zu erhalten, entschied sich die Stadt dafür. Die Wertachstraße hat ihr Gesicht dadurch spürbar verändert. Die Situation erscheint jetzt, da keine Fahrzeuge mehr auf der Straße parken, wesentlich übersichtlicher.
Für Autofahrende gilt in diesem Bereich weiterhin Tempo 30. Die Fahrradstreifen dürfen von Autos nicht grundsätzlich befahren werden. Das ist nur zulässig, wenn der Platz zum Ausweichen benötigt wird und dabei kein Radfahrer behindert oder gar gefährdet wird. Beim Ausparken aus den Parkbuchten gilt eine besondere Sorgfaltspflicht, da dabei der Radstreifen überquert werden muss. Das gleiche gilt für das Einparken. Zur Erinnerung: Immer wieder war die Wertachstraße in den vergangenen Monaten in den Schlagzeilen. Zunächst war an der Einmündung der Lechallee ein Verkehrsspiegel gefordert worden, da die Einfahrt sehr unübersichtlich sei. Da seitens der zuständigen Polizeiinspektion ein Sicherheitszugewinn durch so einen Spiegel in Frage gestellt worden war, wurde darauf verzichtet.
Radfahrer dürfen nur Schrittgeschwindigkeit fahren
Umso brisanter war es dann, als genau an dieser Stelle, nur wenige Monate später, ein Radfahrer starb. Dieser tragische Unfall fachte die Diskussionen um die Sicherheit von Radfahrenden in der Stadt an. Dabei richtete sich das Augenmerk auf eine Tatsache, die bis zu diesem Zeitpunkt wohl nur wenigen bekannt gewesen war. An vielen Stellen in Bobingen waren Radwege umgewidmet und zu „Gehwegen - Radfahrer frei“ gemacht worden. So auch in der Wertachstraße. Diese Änderung hat aber für Radfahrer gravierende Auswirkungen.
Ein solcher Weg darf nur in Schrittgeschwindigkeit befahren werden. Wer schneller radeln will, muss die Straße benutzen. Um diese Tatsache bekannter zu machen, führte die Bobinger Polizei in der Wertachstraße eine Info-Veranstaltung durch, bei der sich zeigte, dass diese Regel weitgehend unbekannt war. Auch an anderen Stellen mit ähnlicher Problematik, vor allem auch mit Hinweisen auf das „Geisterradeln“, also Stellen wo Radfahrer einen Weg in beiden Richtungen befahren dürfen, wurde immer wieder auf die Straßenverkehrsordnung verwiesen.
Viel Verkehr auf der engen Straße
Sowohl Polizei als auch Straßenverkehrsbehörde sind sich einig, dass innerorts der sicherste Platz für Radfahrer die Straße sei. Doch das subjektive Sicherheitsgefühl der Radler widerspricht dieser Ansicht. Vor allem in der Wertachstraße. Denn in der vergleichsweise engen Straße herrscht hohes Verkehrsaufkommen. Dort treffen sich Autos, Busse inklusive Haltestellen, Rettungswagen mit und ohne Blaulicht aus dem nahegelegenen Krankenhaus und teilweise riesige landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge und Lastwagen, die zur Fernwärmeanlage fahren. Daher sah man es bei der Stadt als zielführend, das Sicherheitsgefühl durch die Radfahrstreifen zu erhöhen. Allerdings führte das postwendend zu Protesten der Anwohner, weil dadurch das Parken am Straßenrand nicht mehr möglich gewesen wäre. Um diesem Anliegen Rechnung zu tragen, wurden schließlich die Parkbuchten angelegt.
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