Um ein Gebäude zu errichten, muss für das betreffende Grundstück erst einmal ein Baurecht bestehen. Das wird im besten Fall durch einen Flächennutzungsplan und einen Bebauungsplan geregelt. Liegt kein Bebauungsplan vor, kann dieser durch eine Einbeziehungssatzung geregelt werden. Oder ein bestehender Bebauungsplan wird geändert. Beide Varianten kamen bei den Beratungen während der jüngsten Sitzung des Bobinger Bauausschusses zum Zug.
Bobingen
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