Nachdem in der vorangegangenen Stadtratssitzung während des Abwägungsverfahrens der Flächennutzungsplan geändert wurde, war eine nochmalige Öffentlichkeitsbeteiligung und eine weitere Abwägung erforderlich geworden. Die vorgenommene Änderung bezog sich auf die einzuhaltenden Mindestabstände. Diese wurden von 750 auf 1000 Meter angehoben.
Bobingen