Eine Änderung der Straßenverkehrsordnung hat große Auswirkungen: Innerorts dürfen nur noch in seltenen Ausnahmefällen, abhängig von der Bebauung, gemeinsame Geh- und Radwege angeordnet werden. Ansonsten müssen die Wege als Gehweg mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei" ausgewiesen werden. Das hat für Radelnde die Auswirkung, dass sie zu besonderer Vorsicht aufgerufen sind und auf diesen Wegen nur in Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Dabei spielt es keine Rolle, ob gerade Fußgänger zu sehen sind oder nicht. Besonders auffällige Veränderungen wird diese neue Regel in der Königsbrunner Straße in Bobingen bei der Unterführung am Bahnhof bewirken.
Bobingen