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Amtsgericht Augsburg: Rentner schlägt Schüler

Landkreis Augsburg

Kinder waren ihm zu laut: Rentner schlägt Schüler krankenhausreif

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    Vor dem Amtsgericht Augsburg musste sich der Mann wegen des Vorwurfs der Körperverletzung verantworten.
    Vor dem Amtsgericht Augsburg musste sich der Mann wegen des Vorwurfs der Körperverletzung verantworten. Foto: Stefan Puchner, dpa (Symbolbild)

    Es ist früher Abend in der Gemeinde im südlichen Landkreis Augsburg. Ein paar Kinder, Buben und Mädchen, halten sich mit Fahrrädern auf der Straße auf. Plötzlich eskaliert die Situation. Ein Rentner, der in der Straße wohnt, packt einen Zwölfjährigen am Arm und schlägt ihn dreimal auf den Rücken. Mit der Folge: Das Kind hat Prellungen, Druckschmerz, leichte Rötungen und muss eine Nacht im Krankenhaus verbringen. So legt es Staatsanwalt Moritz Bamberger dem 84-jährigen Rentner zur Last, der sich vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten musste. Im Laufe der Verhandlung wird deutlich: Der Rentner sieht sich in der Gemeinde als Hilfssheriff. Der Bub hat mit dem Vorfall laut seiner Mutter bis heute zu kämpfen.

    Gegen den Rentner hatte die Staatsanwaltschaft im April einen Strafbefehl erlassen, gegen den der Angeklagte Einspruch einlegte. Der Rentner wird darin Körperverletzung vorgeworfen. Er soll 50 Tagessätzen zu je 40 Euro zahlen. In der Verhandlung wies der Rentner den Vorwurf „als völlig unberechtigt“ zurück. Schon Tage vorher hätte sich die Gruppe Kinder immer wieder auf der Straße aufgehalten und in Nähe eines Spielplatzes. Dort sei eine Woche zuvor auch eine Hecke angezündet worden. Ob die Kinder dafür verantwortlich gemacht werden könnten, wisse er nicht. Am Tattag soll der Bub immer wieder mit seinem Rad die Straße auf- und abgefahren sein und hätte vor den Mädchen sein Rad hochgerissen, wie der Angeklagte schilderte. Die Kinder hätten sich gegenseitig auf den Rücken geschlagen. „Irgendwann ist es mir zu viel geworden und ich habe sie vertrieben“, sagte der Rentner in der Verhandlung.

    Rentner: Schlag sei zuerst vom Kind ausgegangen

    „Schert euch zum Teufel“, habe er den Kindern entgegengerufen, woraufhin diese ihm entgegnet haben sollen, was ihn das anginge. Daraufhin habe er den Zwölfjährigen gepackt und dieser habe von ihm „einen Tatsch auf den Rücken bekommen“, gab der Rentner zu. Der Bub habe zuvor versucht, ihn zu schlagen. Das Geschrei und Gebrüll der auf ihren Rädern auf- und abfahrenden Kinder habe ihn gestört. „Stellen Sie sich mal vor, was passiert, wenn ein Autofahrer ein Kind anfährt?“, fragte der Angeklagte das Gericht.

    Staatsanwalt betont: Angeklagter soll sich nicht als Sheriff aufspielen

    Staatsanwalt Moritz Bamberger erwiderte, es sei nicht die Aufgabe des Rentners, für Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen. „Dafür ist die Polizei zuständig. Sie müssen nicht den Sheriff spielen“, wandte er sich direkt an den Angeklagten. Auch wenn er sich ärgere, sei sein Vorgehen nicht zulässig. Es sind immer noch Kinder, sagt der Staatsanwalt. Es gebe keine Rechtfertigung, diese anzugehen.

    Rechtsanwalt Alexander Haußmann sagte, dass sein Mandant derartige Verletzungen bei dem Kind nicht verursacht habe. Und: Er habe außerdem nur als Reaktion auf den versuchten Schlag des Kindes gehandelt. Richterin Mayer erwiderte darauf, dass ein unbeteiligter Zeuge diese Behauptung widerlege: „Er bestätigt, dass von dem Jungen kein Schlag ausgegangen ist.“ Als Zeugen geladen waren außerdem zwei Freunde des Betroffenen, ein Polizist sowie der Bub selbst.

    Krankenhausreif geschlagen: Das kann für die Mutter keine Strafe aufwiegen

    Die Eltern hatten nach dem Vorfall im September Strafanzeige gestellt. Ihr Junge hätte nach der Tat Panikattacken gehabt und glaubte dem Angeklagten überall in der Gemeinde zu begegnen. Auch die Schule liege direkt gegenüber der Wohnung des Angeklagten. „Ich hatte Angst, dass er nochmal kommt, mich anschreit und schlägt“, sagte der Sechstklässler am Rande der Verhandlung. Tagelang habe er Schmerzen gehabt nach der Tat. Fotos aus dem Krankenhaus belegten Finger- und Faustabdrücke auf dem Körper des Zwölfjährigen. „Er hat meinen Sohn krankenhausreif geschlagen, das kann keine Strafe aufwiegen“, sagte die Mutter.

    Nach kurzer Beratung des Angeklagten mit seinem Verteidiger nahm der Angeklagte schließlich den Einspruch zurück. Beim Verlassen des Gerichtssaals pöbelte er in Richtung der Familie. „Ich glaube nicht, dass er daraus gelernt hat“, sagte der Vater des Buben. Jetzt will die Familie den Rentner auf Schmerzensgeld verklagen.

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