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Wehringen: Hase verendet qualvoll in verbotener Schnappfalle im Gemeindewald

Wehringen

Hase verendet qualvoll in verbotener Schnappfalle im Gemeindewald

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    Die Fellreste beweisen: In dieser Falle verendete ein Tier qualvoll.
    Die Fellreste beweisen: In dieser Falle verendete ein Tier qualvoll. Foto: Anja Fischer

    Es hört sich an wie der Auftakt zu einem Horrorfilm, was sich derzeit im Wehringer Stadtwald abspielt: Ein kleiner Hase hoppelt durch das noch taufeuchte Unterholz. Es ist noch still im Wald. Dann schnappt die Falle zu. Für das Tier beginnt ein Überlebenskampf.

    Es ist vergeblicher Kampf. Denn irgendwann nach vielen Stunden verendet der Hase jämmerlich mit seinem verletzten Fuß. Solche Schnappfallen sind streng verboten. Aus eben diesen Gründen: Weil die Tiere darin nicht waidgerecht erlegt werden und einen schnellen Tod sterben, sondern jämmerlich zugrunde gehen.

    Ein Waldarbeiter entdeckt die Falle

    Ein Fuchs ist es, der sich schließlich den kleinen, elend seinem Schicksal erlegenen Hasen holt. Dann liegt die Falle, an der sich noch die Fellreste des Hasen befindet, achtlos im Wald herum, bis einer der Wehringer Waldarbeiter, beauftragt mit dem Abbau des Zauns am Pflanzgarten, mit seinem Fuß auf sie tritt. Wäre die Falle noch gespannt gewesen, hätte sie den Mann schwer verletzen können.

    Deshalb hat der Wehringer Waldbeauftragte und Jäger Karl-Heinz Geißlinger den unbekannten Fallensteller bei der Polizei angezeigt. "Im schlimmsten Fall kann es bis zur Invalidität gehen, wenn man in so eine Falle tritt", sagt er.

    Jagdpächter findet: "Eine Schweinerei"

    Jagdpächter Georg Müller, der ebenfalls informiert wurde, ist empört: "Es ist streng verboten, eine solche Falle aufzustellen. Eben weil die Tiere darin jämmerlich sterben müssen." Die Jagd zielte auf das waidgerechte, im besten Falle schnelle und schmerzfreie Ende der erlegten Tiere ab. Auch werde von einem Jäger nie ein Tier im Wald liegen gelassen. "Die Falle zu stellen, sich dann nicht mehr zu kümmern und einfach nur Schaden anzurichten - das ist eine Schweinerei", sagt Müller. Auch ärgerlich: Der Jagdpächter zahlt Geld dafür, damit er das Jagdrecht ausüben kann. Fallensteller fangen und quälen die Tiere, für deren Hege und Pflege er verantwortlich ist. Das Fallenstellen erfüllt somit den Tatbestand der Wilderei.

    Was Georg Müller und Karl-Heinz Geißlinger aber noch viel mehr Sorge macht, ist die Tatsache, dass niemand weiß, wie viele solcher Fallen noch im Stadtwald gestellt liegen und nun dort auf ihr nächstes Opfer warten. Das könnte dann auch ein Mensch sein, zumal einer, der abseits der Wege durch den Wald geht. Jäger und Polizei bitten deshalb darum, beim Spaziergang künftig besondere Vorsicht walten zu lassen, auf den Wegen zu bleiben und sich nicht möglichst nicht quer durch den Wald zu bewegen.

    Jüngst entdeckten Mitglieder der Tierfreunde Schwabmünchen drei selbst gebaute Fallen und erstatten Anzeige. Eine Anwohnerin hatte die Fallen bei einem Spaziergang mit ihrem Hund zwischen Oberottmarshausen und Kleinaitingen entdeckt und den Tierschutzverein informiert. Mit einem Kollegen nahm Mitglied Maike Neuer die Fallen, die in der Nähe von Jagdständen aufgestellt worden waren, unter die Lupe.

    Polizist Johannes Biehler, zuständig für Umweltdelikte, hat sich die Fallen genauer angesehen und festgestellt: Die Fallen sind grundsätzlich nicht illegal. Es handele sich um Fuchsfallen, die einer Genehmigung bedürfen und mit konkreten Auflagen verbunden sind – sie müssen regelmäßig kontrolliert werden und so angebracht sein, dass sich andere Tiere oder auch Kinder nicht verletzen können. "Außerdem dürfen sie nur von jemandem aufgestellt werden, der einen Fallenschein hat“, sagt Biehler. Die Untere Jagdbehörde prüfe nun, ob die drei Fallen genehmigt sind. Sollte keine Genehmigung vorliegen, wäre dies eine Ordnungswidrigkeit nach dem bayerischen Jagdgesetz. Dann droht dem Aufsteller eine Geldbuße.

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