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Wegweiser: Innenminister erlaubt Beschilderung

Wegweiser

Innenminister erlaubt Beschilderung

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    Innenminister erlaubt Beschilderung
    Innenminister erlaubt Beschilderung

    Hurlach Der Amtsschimmel hat nun offenbar ausgewiehert. An der neuen B17 darf bei

    Seit Sommer vergangenen Jahres ist die Tankstelle im Hurlacher Gewerbegebiet unweit der B17 in Betrieb. Bürgermeister Wilhelm Böhm hatte bei der Verkehrsbehörde des Landratsamtes ein entsprechendes Hinweisschild beantragt (wir berichteten).

    Der zuständige Abteilungsleiter Thomas Szczepkowski kam nach dem Wälzen der Gesetzesbücher zum Fazit: Auf der autobahnähnlichen Bundesstraße kann zwar kein Hinweisschild wie bei Autobahnrastanlagen angebracht werden, aber immerhin könne man auf das an der Tankstelle erhältliche Flüssiggas hinweisen.

    Daraufhin ordnete Szczepkowski beim Staatlichen Bauamt Weilheim die Anbringung von Verkehrszeichen 365-53 an. Vergeblich. Denn dort sah man vor allem gewerbliche Interessen des Tankstellenbetreibers und dass sich ein entsprechendes Hinweisschild nicht mit der strengen Beschilderungsrichtlinie decke.

    Hurlachs Bürgermeister wandte sich deshalb an seinen Parteifreund und Stimmkreisabgeordneten Dr. Thomas Goppel, der sich wiederum beim Innenminister Joachim Herrmann für das Hinweisschild auf das in Hurlach erhältliche Autogas stark machte – mit Erfolg. In einem Schreiben des Innenministers an Goppel bewertet der Innenminister die Entscheidung der Regierung von Oberbayern als fachlich richtig.

    „Ausnahmsweise damit einverstanden“

    „Die Tankstelle in Hurlach ist keine Rastanlage. Allein der Umstand, dass sie wie viele andere Tankstellen auch in Nähe einer Anschlussstelle liegt, rechtfertigt grundsätzlich deren Beschilderung (...) nicht.“ Daran ändere auch das Angebot von Flüssiggas nichts. Dennoch sei der Innenminister „ausnahmsweise damit einverstanden“, dass das Schild mit einem Widerrufsvorbehalt aufgestellt wird. „Auf immer und ewig“ werde das Schild nicht stehen.

    In seiner neuerlichen Anordnung hat Thomas Szczepkowski vom Landratsamt nun auf Anweisung eine zeitliche Begrenzung von fünf Jahren für die Beschilderung angeordnet. Nach Auskunft von Jörn Wettering vom Staatlichen Bauamt Weilheim sollen die Schilder bald montiert werden.

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