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Schwabmünchen: Was die Anwohner am neuen Baugebiet in Schwabmünchen stört

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Was die Anwohner am neuen Baugebiet in Schwabmünchen stört

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    Irgendwo auf diesem Acker in geplanten Wohnbaugebiet Südwest III befindet sich das Römergrab, welches weitere Untersuchungen nach sich zieht und Überraschungen bereit halten kann.
    Irgendwo auf diesem Acker in geplanten Wohnbaugebiet Südwest III befindet sich das Römergrab, welches weitere Untersuchungen nach sich zieht und Überraschungen bereit halten kann. Foto: Uwe Bolten

    Mit einem neuen Baugebiet zwischen Badstraße und Südspange will die Stadt der Forderung nach neuem Wohnraum nachkommen. In der jüngsten Sitzung hat der Schwabmünchner Stadtrat erneut über das geplante Baugebiet „Südwest III“ diskutiert, das auf elf Hektar Platz für mehr als 300 Wohneinheiten schaffen soll.

    Doch insbesondere gegen die Errichtung von Gebäuden, die bis zu vier Stockwerke in die Höhe wachsen sollen und für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen sind, wächst der Widerstand. Dies wurde in der Sitzung deutlich, in der die Räte hauptsächlich über Beiträge aus dem Kreis der Anlieger diskutierten. Insgesamt acht Bürgereinwendungen stellte Theresa Bartl vom beauftragten Planungsbüro Lars Consult den Stadträten sowie zahlreichen Zuhörern vor und präsentierte auch gleich die entsprechenden Abwägungsvorschläge.

    Grundstücksvergabe in Schwabmünchen nach Einheimischen-Modell

    Einen Einschnitt in die Artenvielfalt und Bepflanzung wurde, wie ein Anwohner beschrieb, primär nicht gesehen. Dennoch sprach sich der Rat aufgrund seiner Einwendung dafür aus, eine ökologisch sinnvolle Pflanzliste in die Planung mit aufzunehmen. Ein anderer Bürger kritisierte, dass die Fläche zum Bau der 330 Wohneinheiten aus dem landwirtschaftlichen Bereich entnommen wird. Dazu sagte Schwabmünchens Bürgermeister Lorenz Müller: „Wir sind immer im Spannungsfeld zwischen Bedarf und Flächenverbrauch. Wir müssen bauen, um der wachsenden Einwohnerzahl und der damit verbundenen Nachfrage nach Baugrund gerecht zu werden.“ Die Grundstücksvergabe mit der vergünstigten Überlassung von Baugrund solle nach dem sogenannten Einheimischen-Modell unter Beachtung der EU-Richtlinien durchgeführt werden.

    Die Sorge einiger Anwohner, der Verkehr könnte sich wegen des geplanten Baugebiets in der Nebelhornstraße verdichten, relativierte Müller: „Die Hauptzufahrt zum Gebiet soll über die Badstraße erfolgen.“ Nach Gutachten sei die Nebenhornstraße zudem definitiv für eine höhere Verkehrslast geeignet.

    Mögliche Veränderungen im Grundwasserspiegel, die durch Anstauung neuerer Gebäude bedingt sein könnten, sollen durch ein wasserrechtliches Verfahren geklärt werden. Einem Einwand wurde umgehend nachgegangen – eine Baugrenze im nordöstlichen Areal wurde korrigiert. Die Abstandsfläche wurde den Vorgaben der Bauverordnung entsprechend zurückgezogen.

    Schwächt das neue Baugebiet die Schwabmünchner Innenstadt?

    Auf Unverständnis stieß bei einem Anwohner auch der Plan, im Zentrum des neuen Wohnbaugebiets Gewerbe anzusiedeln. Seine Sorge: Die Schwabmünchner Innenstadt könnte unattraktiver werden. „Dies ist keinesfalls die Absicht“, betonte Bürgermeister Müller. „Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass eine Bäckerei mit Café den Mehrwert im Baugebiet deutlich erhöht.“ Der Stellenwert der Innenstadt sinke dadurch keineswegs.

    Einen weiteren berechtigten Bremsschuh könnte das Projekt durch Forderungen des Denkmalschutzes erfahren. Demnach befindet sich im Planungsgebiet ein Körpergrab aus der römischen Kaiserzeit. „Wir werden in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege Schlitze graben, um weitere Erkenntnisse über erhaltenswerte Bodendenkmäler zu bekommen. Dann werden wir weitersehen“, sagte Müller, der eine Umplanung oder konservatorische Überdeckung für ausgeschlossen hält. „Die Maßnahmen haben insbesondere für die Rechtssicherheit der späteren Eigentümer eine hohe Relevanz“, ergänzte er. Der Stadtrat billigte den mit Korrekturen versehenen Entwurf von Flächennutzungs- und Bebauungsplan einstimmig und ordnete die erneute Auslegung durch die Verwaltung an.

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