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Kreis Augsburg: Urteil in kuriosem Namensstreit: Tejay muss Tejay bleiben

Kreis Augsburg

Urteil in kuriosem Namensstreit: Tejay muss Tejay bleiben

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    Wie soll mein Kind heißen? Diese Frage will von den Eltern gut überlegt sein. Vor dem Augsburger Verwaltungsgericht ging es am Dienstag um einen Antrag zur Änderung eines Vornamens.
    Wie soll mein Kind heißen? Diese Frage will von den Eltern gut überlegt sein. Vor dem Augsburger Verwaltungsgericht ging es am Dienstag um einen Antrag zur Änderung eines Vornamens. Foto: Jasmin Merdan, stock.adobe.com (Symbolfoto)

    Es ist eine der wichtigsten Entscheidungen fürs Leben. Etwas, das jeden Menschen täglich begleitet: der Vorname. Selbst ausgesucht hat sich seinen Vornamen fast niemand, die Eltern nehmen einem diese Entscheidung ab. Wer „Maximilian“, „Alexander“ oder „Lukas“ heißt, sticht aus der Menge nicht heraus – denn so lauteten 2017 laut der Gesellschaft für deutsche Sprache die drei beliebtesten männlichen Vornamen in Bayern. Eine Frau aus dem Landkreis Augsburg klagte für eine Namensänderung ihres eineinhalbjährigen Sohnes. Doch die Erste Kammer des Verwaltungsgerichts Augsburgs unter Vorsitz von Richter Dr. Nikolaus Müller wies die Klage am Dienstag ab.

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